Gerade jetzt in der kalten und nassen Frühjahrszeit, ist es in den Städten meist nicht leicht, einen Parkplatz zu bekommen. Da ist es gut zu wissen, was man als Autofahrer darf und was nicht…
Parkgesetze
An einer Parklücke hat derjenige Vorrang, der sie laut Gesetz „zuerst unmittelbar erreicht“. Ein Beispiel: Wartet man auf der Gegenfahrbahn, um in eine freie oder freiwerdende Parklücke auf der anderen Straßenseite einzubiegen, und es kommt auf der anderen Fahrbahn ein Auto angefahren, hat dieses Fahrzeug Parkvorrecht. Klingt gemein, ist aber so.
Die Regel „wer zuerst kommt“ darf nicht dadurch umgangen werden, dass man zum Beispiel seinen Beifahrer aussteigen lässt, um die Parklücke als Person freizuhalten. Das ist nicht zulässig!
Auf engen Straßen ist das Parken gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten. Laut Rechtsprechung wird eine Straße als „schmal“ angesehen, wenn das geparkte Fahrzeug so viel Platz einnimmt, dass für vorbeifahrende Autos die verbleibende Restbreite der Straße auf weniger als dreieinhalb Meter eingeengt wird. Hier ist also Schätzchen erforderlich!
Auf einer Straße mit durchgezogenen Mittelstreifen, den man bekanntlich nicht überfahren darf, ist Parken nur dann erlaubt, wenn zwischen dem geparkten Fahrzeug und dem Mittelstreifen noch mindestens drei Meter Platz für den vorbeifahrenden Verkehr bleiben.
Vor oder hinter Kreuzungen müssen beim Abstellen des Autos mindestens fünf Meter Abstand gehalten werden. Wer sich beim Parken nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 30 Euro!
Übrigens: An einigen Park Automaten gibt es eine Höchstparkdauer. Sie darf nicht durch das Ziehen eines zweiten Parktickets überschritten werden!
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