Steuern, Impfen, Internet: Das alles ändert sich ab Februar 2022

Auch im zweiten Monat des laufenden Jahres gibt es einige Änderungen bei Regelungen und Gesetzen. Die wichtigsten gibt es hier – auf einen Blick.

Befristete Gültigkeit von Impfzertifikaten (ohne Booster-Impfung)

Ab erstem Februar gibt es eine wichtige Veränderung bei den Genesenen- und Impfnachweisen: Nachweise ohne Booster-Impfung gegen das Corona-Virus verlieren nun nach neun Monaten ihre Gültigkeit. Dieser Zeitraum beginnt ab der zweiten Impfung. Wie lange der Impfnachweis nach der Booster-Impfung gültig ist, ist zurzeit noch ungeklärt.

Corona-Boni für Mitarbeiter nur noch bis Ende März

Will ein Arbeitgeber seinen Angestellten einen Corona-Bonus zahlen, kann er dies bis zum 31. März 2022 noch steuerfrei tun. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Zahlungen bis zu einer Höhe von 1.500 Euro möglich. Ab April endet die Steuerbefreiung für diese Beihilfen und Unterstützungen.

Bei den 1.500 Euro handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der pro Dienstverhältnis einmalig gewährt wird. Optional ist eine Auszahlung in Raten möglich.

Neues Anti-Corona-Vakzin Novavax kommt zum Einsatz

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie steht jetzt ein fünfter Impfstoff zur Verfügung: Das Präparat des US-amerikanischen Herstellers Novavax ist Ende Dezember von der Europäischen Arzneimittelagentur (Ema) freigegeben worden, im Februar kommen nun 1,75 Millionen Impfdosen in Deutschland zur Auslieferung.

Ausbildungsprämie für Unternehmen läuft aus

Diese Prämie für Betriebe wurde initiiert, damit sie auch während der Corona-Pandemie weiterhin Azubis einstellen. Sie gilt noch für Ausbildungsverhältnisse, die seit dem ersten Juni 2021 abgeschlossen wurden oder noch bis zum 15. Februar dieses Jahres abgeschlossen werden.

Die Höhe der Ausbildungsprämie beträgt 4.000 Euro, die der Ausbildungsprämie plus 6.000 Euro. Eine Prämie können Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten beantragen.

Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen

Wer selbst seine Steuererklärung für das Jahr 2022 macht oder dies einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein überlässt, kann sich mit der Abgabe mehr Zeit lassen. Ursprünglich endete die Abgabefrist Ende Februar 2022, jetzt wurde sie bis zum 31. Mai 2022 verlängert.

Soziale Netzwerke müssen verbotene Inhalte melden

Die Betreiber von Plattformen wie Facebook, TikTok oder WhatsApp müssen mit sofortiger Wirkung mutmaßlich strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt (BKA) zur Kenntnis bringen. Die gesetzliche Regelung gilt für Netzwerke mit mindestens zwei Millionen Mitgliedern. Grundlage für diese Entwicklung ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Zur Bearbeitung der Meldungen nimmt die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet am ersten Februar ihre Arbeit auf. Ziel sei es, eine konsequente Strafverfolgung der Verfasser strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen.

Das BKA rechnet nach aktuellen Schätzungen mit etwa 250.000 Meldungen seitens der sozialen Netzwerke, von denen ungefähr 150.000 zu Strafverfahren führen werden.

Bildnachweis: Pixabay, 6961036, Alexandra_Koch

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