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    Start » Keine CE-Kennzeichnung, fehlende Kontaktdaten: Bundesnetzagentur sperrt 23 Millionen Produkte
    Finanzen & Handel

    Keine CE-Kennzeichnung, fehlende Kontaktdaten: Bundesnetzagentur sperrt 23 Millionen Produkte

    31. Januar 20223 Minuten Lesezeit

    Vom Funkkopfhörer über Messgeräte bis hin zu Drohnen: Die Bundesnetzagentur hat im letzten Jahr fast 23 Millionen fehlerhafte Produkte vom Markt geholt. Das sind fast zwei Millionen mehr als im Vorjahr.

    Prüfung der EU-Vorgaben

    Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen prüft in regelmäßigen Abständen Produkte aus den Bereichen Beleuchtung, Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik auf Einhaltung der EU-Vorgaben.

    Untersucht werden Artikel aus dem Einzelhandel sowie von Online-Händlern. Dabei wird untersucht, ob die Herstellerangaben korrekt sind, ob es eine deutsche Bedienungsanleitung gibt oder die Geräte Funkstörungen hervorrufen.

    Über sieben Millionen Funkkopfhörer senden auf falschen Frequenzen

    Insgesamt hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2021 den Verkauf von fast 23 Millionen Produkten untersagt. Darunter befinden sich 7,7 Millionen Funkkopfhörer, die Frequenzen nutzen, die eigentlich für die Feuerwehr und die Polizei bestimmt sind.

    Ebenfalls aus dem Verkehr gezogen wurden Drohnen, funkferngesteuertes Spielzeug, GPS-Funkgeräte, Smartwatches, Staubsauger sowie billig gefertigte Messgeräte. Zu den häufigsten Beanstandungen gehören fehlende deutsche Bedienungsanleitungen sowie nicht vorhandene CE-Kennzeichnungen und Kontakt-Daten der Anbieter.

    Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der beanstandeten Geräte auf fast zwei Millionen an.

    Artikel aus dem Onlinehandel sind besonders häufig betroffen

    Die meisten verbotenen Produkte wurden bei Amazon und Co angeboten. Alles in allem waren das 1.936 Artikel, in einer Stückzahl von insgesamt 21,4 Millionen. Die Prüfer der Bundesnetzagentur haben die Onlinehändler schon seit längerem im Visier, da besonders dort Artikel mit Sicherheitsmängeln angeboten werden.

    Grundsätzlich rät die Agentur den Verbrauchern, nur bei seriösen, bekannten Onlinehändlern zu bestellen und sich vor dem Kauf über den Anbieter zu informieren. Zudem sollte der Preis im Vergleich zu den Mitbewerbern nachvollziehbar sein – bei auffällig günstigen Artikeln ist demnach Vorsicht geboten.

    Aber auch im Einzelhandel wurden die Produktprüfer fündig: Hier erließen sie 23 Vertriebsverbote, und in weiteren 1.095 Fällen forderte die Agentur die Behebung von Produktmängeln. Zusätzlich meldete der Zoll im vergangenen Jahr etwa 6.500 auffällige Warensendungen an die Bundesnetzagentur. Die Zöllner arbeiten mit ihr zusammen und machen fehlerhafte Artikel bereits an der Grenze ausfindig.

    Von den verdächtigen Produkten wurden 91 Prozent von den Prüfern der Agentur nicht zugelassen, weil sie mangelhaft waren. Alles in allem waren 320.000 Einzelartikel betroffen. Dabei handelt es sich oftmals um LED-Beleuchtungsmittel oder Netzteile, die Mängel aufweisen.

    Prüfungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte

    Gut zu wissen: Die Bundesagentur prüft auch, ob bestimmte Artikel Persönlichkeitsrechte verletzen können, zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre. Technische Produkte, die unbemerkt Bild und Ton kabellos an andere Geräte übertragen können, sind in Deutschland verboten.

    Bildnachweis: Pixabay, 42944, Clker_free_Vector-Images

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