Steuerliche Rahmenbedingungen haushaltsnaher Dienstleistungen

Sie planen Reparaturmaßnahmen am eigenen Haus oder wollen eine Haushaltshilfe einstellen? Dann sollten Sie diese Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Wir zeigen Ihnen welche haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden.

haushaltsnahe Dienstleistungen – Die Rahmenbedingungen

Damit Sie in den Genuss kommen Steuern zu sparen, müssen ein paar grundlegende Dinge beachtet werden. So ist für die Anerkennung von Kosten zwingend eine ordentliche Rechnung des dienstleistenden Unternehmens erforderlich. Darüber hinaus darf die Zahlung nicht in Bar erfolgen, sondern muss direkt auf das Bankkonto des beteiligten Unternehmens überwiesen werden. Wichtig ist, dass die haushaltsnahe Dienstleistung nur im direkten Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden darf – dazu muss sich der Haushalt innerhalb von Deutschland befinden.

haushaltsnahe Dienstleistungen – Was ist begünstigt?

Berücksichtigung finden nur diejenigen Dienstleistungen, bei denen nicht der Erwerb von Waren im Vordergrund steht. Eine Catering-Lieferung für die heimische Familienfeier ist also nicht steuerbegünstigt. Begünstigt sind dagegen sehr wohl alle Maßnahmen, die mit der Arbeit an und im Haushalt verbunden sind. Dazu können die Betreuuung von Kindern, die Pflege des Gartens, kleinere Reparaturarbeiten an Haus und Garage, aber auch Putz- und Pflegedienste fallen. Es ist dabei völlig unerheblich, ob Sie der Besitzer oder Mieter des entsprechenden Haushaltes sind.

Im Gesetz zur Förderungen von Familien ist seit dem 01.01.2009 daher genau festgelegt, dass haushaltsnahe Dienstleistungen, ebenso wie Pflegeleistungen, teilweise als Kosten von der Steuerschuld abgetragen werden können. Im Folgenden erfahren Sie, wofür Sie im Einzelnen steuerliche Ermäßigungen beanspruchen können:

haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigen:

1

Sozialversicherungspflichtig angestellte oder selbstständige Haushaltshilfen

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bestehen dann, wenn Sie Haushaltshilfen im Angestelltenverhältnis oder als selbstständige Fachkräfte beschäftigen. Steuerlich geltend machen können Sie Kosten bis 20.000 Euro, wobei allerdings im Einzelnen jeweils nur ein Anteil in Höhe von 20 Prozent, bis maximal 4.000 Euro, berücksichtigt wird.

2

Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im geringfügigen Bereich können bis zu einer Höhe von 2.550 Euro berücksichtigt werden. Auch hier gilt die Regel, dass jeweils nur 20% bis zu einer maximalen Höhe von 510 Euro angerechnet werden.

3

Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen, die der Renovierung, Modernisierung und Erhaltung Ihres Haushaltes dienen, können auch als Kosten von bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages geltend gemacht werden. Allerdings liegt die Höchstgrenze in diesem Fall bei einem Gesamtbetrag von 1.200 Euro.

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