Haushaltshilfe oder Putzhilfe anmelden: 10 gute Gründe gegen die Schwarzarbeit

Seit 2003 ist es leicht geworden, wenn man eine Haushaltshilfe oder Putzhilfe anmelden möchte: Weniger Bürokratie und steuerliche Vorteile sorgen dafür, dass man sich auch im Privathaushalt nicht in den Bereich der Wirtschaftskriminalität begeben muss, indem man Schwarzarbeit begünstigt.

Denn auch wer sich einmal in der Woche privat jemanden kommen lässt, um die Wohnung auf Vordermann zu bringen, gilt gesetzlich als Arbeitgeber und muss entsprechend handeln: Man hat gegenüber seinen Angestellten, der Minijob-Zentrale und Vater Staat eine Verantwortung, die man ernst nehmen sollte.

Und doch gibt es nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile der Anmeldung, denn nicht zuletzt kann man hiermit auch die eigene Einkommensteuerschuld verringern.

Haushaltshilfe oder Putzhilfe anmelden: Die Top 10

1

Illegalität vermeiden

Eine Haushaltshilfe oder Putzhilfe anmelden schützt davor, eine Anzeige zu bekommen. Denn auch die Schwarzarbeit im Privathaushalt ist illegal und diese Art der Beschäftigung beutet nicht nur Hartz IV-Empfänger, Rentner und Arbeitsmigranten aus, sondern ist auch kriminell.

2

Strafe

Wer auf derart illegale Weise sich Schwarzarbeit zu Nutze macht, wird ein Bußgeld von immerhin mindestens 1.500 Euro bis hin zu 50.000 Euro zu zahlen haben, sollte diese kriminelle Handlung bekannt werden.

3

steuerliche Vorteile

Für viele sind die höheren Ausgaben, die sich durch das Anmelden ergeben, eine Belastung – doch muss dies nicht sein. Denn die Vorteile der Anmeldung schließen auch steuerliche Begünstigungen mit ein: 20 Prozent der  Gesamtausgaben für die Hilfe im Haushalt und bis zu 510 Euro können bei der Einkommensteuerschuld durch die angemeldete Beschäftigung abgezogen werden.

4

Kosten sparen bei geringen Mehrausgaben

Tatsächlich sind die Ausgaben bei einem solchen Minijob von vornherein nicht allzu hoch: Angenommen, eine Haushaltshilfe erhält jeden Monat 250 Euro, so sind dies 3.000 Euro im Jahr – der Arbeitgeber muss 14,27 Prozent davon als pauschale Abgaben leisten, so dass er 3428,10 Euro zahlt. Werden nun die 510 Euro abgezogen, können sogar 81,90 Euro gespart werden.

5

Sozialleistungen

Wenn man sich dazu entschließt, eine Haushaltshilfe oder Putzhilfe anmelden zu wollen, so sichert man für seine Angestellten den Anspruch auf Sozialleistungen – wem seine Arbeitnehmer nicht egal sind, tut gut daran, sich auch um diese Belange zu kümmern.

6

Krankenversicherung

Auch die Krankenversicherung wird über die pauschalen Abgaben getragen. Falls sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit im Haushalt verletzt, werden somit die Kosten der Behandlung gedeckt.

7

Rentenanspruch

Wer nicht gemeldet ist, dem fehlen am Ende des Arbeitslebens die notwendigen Versicherungszeiten. Entsprechend niedrig fällt dann auch die Rente aus, wenn sie überhaupt gezahlt wird. Man hat als Arbeitgeber also auch die Verantwortung für die Zukunft des Arbeitnehmers.

8

Arbeitslosengeld

Ebenso verhält es sich mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Es gibt ihn nicht, wenn man nicht angemeldet ist. Sollte man also arbeitslos werden und nicht vorweisen können, dass man gearbeitet hat, steht höchstens noch das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zur Auswahl, da keine anderen Ansprüche nachgewiesen werden können.

9

leichte Anmeldung

Eine Haushaltshilfe oder Putzhilfe anmelden geht schnell und einfach: auf der Webseite der Minijob-Zentrale gibt es den sogenannten Haushaltsscheck als Formular zur Anmeldung bei der Sozialversicherung. Dieses Formular füllt man aus und schickt es ab.

10

einfache Abgaben

Die zu leistenden Abgaben werden per Lastschriftverfahren alle halbe Jahre abgebucht und eine Bescheinigung wird zugestellt. Diese gibt man dann einfach bei der nächsten Steuererklärung an.

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