Steuerklasse ändern: So machen Sie es richtig
in Geld & Versicherungen
Januar 10, 2011
Es gibt viele Gründe, warum man die Steuerklasse ändern möchte. Bei einer Eheschließung oder einer Scheidung, bei einer Veränderung der beruflich-finanziellen Situation, bei Lohnersatzleistungen oder wenn die Steuerlast ungünstig ausfällt ist ein Wechsel der Steuerklasse oftmals eine gute Idee, mit der man Geld sparen kann.
Tatsächlich kann man sogar relativ häufig die Steuerklasse ändern: Einmal im Jahr kann man sich durch einen solchen Wechsel ein besseres Nettoeinkommen sichern. Neben den Fristen und den Formalitäten müssen aber auch andere Dinge beachtet und gut überlegt werden. So sind etwa nicht alle Lohnsteuerklassen auch für alle Arbeitnehmer möglich.
Steuerklasse ändern: Was wird benötigt?
- Lohnsteuerkarten beider Ehepartner
- Personalausweise beider Ehepartner
- Vollmacht des Ehepartners (unter Umständen)
- Antrag
- oder Brief an die Gemeindeverwaltung/das Bürgerbüro (formlos)
Steuerklasse ändern: So wirds gemacht!
1
Frist
Man kann einmal jährlich die Steuerklasse ändern lassen, muss dabei aber beachten, dass der späteste Zeitpunkt das Ende des Steuerjahres ist. Der 30. November eines jeden Jahres ist also der Stichtag.
2
schriftlicher Antrag
Der Wechsel der Steuerklasse ist nur auf schriftlichen Antrag möglich. Formulare hierfür findet man im Internet oder bei den Gemeinden.
3
Antragstellung
Die Antragstellung muss bei der Gemeindeverwaltung beziehungsweise dem Bürgerbüro erfolgen, nicht beim Finanzamt.
4
Wahl der Steuerklassen
Gerade Ehepartner haben ein größeres Spektrum bei der Wahl der Steuerklasse. Ist man ledig, so ist man in der Regel in der Steuerklasse 1 (Steuerklasse 6 kommt für Zweitjobs dazu). Traditionellerweise werden Ehepartner zunächst beide in Steuerklasse 4 eingeordnet.
5
stark unterschiedliche Gehälter
Für Ehepartner, die stark unterschiedliche Gehälter beziehen, kann es sinnvoll sein, wenn derjenige von ihnen mit mehr Geld in die Steuerklasse 3 geht, während der andere in die Steuerklasse 5 kommt: Für letzteren steigen die Abgaben bei den Steuern zwar sehr, dafür sinken sie für ersteren aber in enormen Umfang – unter dem Strich kann so mehr Geld für beide gemeinsam herauskommen.
6
Vorgehen
Zunächst besorgt man sich von den jeweiligen Arbeitgebern die Lohnsteuerkarten. Mit diesen und den Personalausweisen geht man zur betreffenden Stelle und füllt dort den Antrag aus oder gibt ihn ab, wenn man sich das Formular aus dem Netz geladen und bereits vorher ausgefüllt hat. Wenn nur einer der Ehepartner zur Verwaltung geht, benötigt er eine Vollmacht des anderen.
7
alternativ
Man kann den Wechsel der Steuerklasse auch in einem formlosen Brief beantragen. Hierbei müssen die Unterlagen aber in Kopie beigelegt werden.
8
Rechner
Im Internet kann man sich bei einem Online Rechner die steuerlichen und monetären Vorteile vorab ausrechnen lassen.
2011-01-10
„Wenn nur einer der Ehepartner zur Verwaltung geht, benötigt er eine Vollmacht des anderen.“
Stimmt nicht. Der andere Ehepartner muss den Antrag selbst mitunterschreiben. Eine Vollmacht ist nicht nötig und nützt auch nichts.
Steuerklassenänderungen beantragt man beim Finanzamt und nicht mehr auf der Gemeinde…