Sorgerecht beantragen: Was müssen Sie beachten?

In jedem Fall geht es darum, was für das Kind am Besten ist.

Eigene Präferenzen und Wünsche sollten daher immer im Hintergrund bleiben und die Auseinandersetzung mit dem Expartner gehört auch nicht vor das Gericht.

So beantragen Sie das Sorgerecht

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Gleichberechtigung der unverheirateten Eltern

Seit August 2010 ist ein unverheirateter Vater nicht mehr auf die Zustimmung der Kindesmutter angewiesen, wenn es um das gemeinsame Sorgerecht geht. Laut Bundesgerichtshof ist das verfassungswidrig. Die Mutter hat zwar immer noch einen etwas besseren Stand, das soll sich aber aus Diskriminierungsgründen bald ändern.

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Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts

Wenn ein zureichender Grund besteht, wird der Antrag zugelassen. Ein Streit zwischen den Eltern ist demnach nicht ausreichend. Nur wenn es für das Kind von Vorteil ist, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, hat man Chancen vor Gericht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn gemeinsame, pädagogische Entscheidungen unter keinen Umständen mehr möglich sind.

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Was spielt eine Rolle beim alleinigen Sorgerecht?

Für den Antrag kommt es vor allem darauf an, wie man die Entwicklung fördern kann und wie die Beziehung zum Kind ist. Dabei hat immer das Elternteil einen Vorteil, zu dem das Kind eine engere Bindung hat. Die Möglichkeit eine stabile Umgebung und soziale als auch intellektuelle Förderung zu geben spielt ebenso in die Entscheidung.

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Mitentscheidung des Kindes

Kinder können erst ab dem 14. Lebensjahr widersprechen, werden aber ab dem 4. Lebensjahr vom Gericht angehört. Das ist vor allem bei Beantragung des alleinigen Rechts wichtig, um zu ermitteln, ob die Beziehung zwischen Kindern und Eltern gesund ist. 

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Wo kann der Antrag gestellt werden?

Für gewöhnlich wird beim Familiengericht beantragt. Das muss persönlich geschehen, immerhin geht es hier nicht um Lappalien. Aber man kann sich auch beim Jugendamt melden und beraten lassen. Gerichtskosten können übrigens erstattet werden, sollte man finanziell nicht in der Lage sein, einen Anwalt alleine zu bezahlen.

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Adoptiv- und Pflegekinder

Bei einem Adoptivkind geht das Recht automatisch auf die Adoptiveltern über, bei einem Pflegekind sieht es anders aus. Auch wenn die Pflegeeltern sich um den Schützling kümmern, sind die Herkunftseltern Eigner des Sorgerechts. Für gewöhnlich kann man daran auch selten etwas ändern, allerdings ist das Jugendamt in Fällen, in denen die Herkunftsfamilie voraussichtlich keine Zukunft bieten kann, darum bemüht, eine Adoption für die Pflegeeltern zu erlangen.

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Umgangsrecht

Den Umgang mit dem Kind kann man dem Expartner nicht verbieten. Solange keine eindeutigen Gründe dafür bestehen, dass dieser schädlich ist, haben Vater oder Mutter (aber auch nahe Verwandte) Besuchsrecht, da im allgemeinen immer noch davon ausgegangen wird, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen entwicklungsfördernd ist.

6 Meinungen

  1. Guten Tag Frau Waack,Sie schreiben „da im allgemeinen immer noch davon ausgegangen wird, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen entwicklungsfördernd ist“.Halten Sie diese Einschätzung für überholt?Mit freundlichen GrüßenThomas Wessling

  2. Guten Tag Frau Waack,Sie schreiben „da im allgemeinen immer noch davon ausgegangen wird, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen entwicklungsfördernd ist“.Halten Sie diese Einschätzung für überholt?Mit freundlichen GrüßenThomas Wessling

  3. Hallo Herr Wessling, In der Tat denke ich, dass es gerade heutzutage in einer Gesellschaft, in der Familie nicht mehr durch Verwandtschaft, sondern durch Nähe und Zusammenhalt definiert werden kann, nicht notwendig ist, auf Krampf beide Elternteile in die Erziehung einzubeziehen. Damit meine ich natürlich keine Familien, in denen beide Elternteile diesen Kontakt anstreben, sondern gehe auch von Familien aus, in denen Elternteile vernachlässigend oder sogar gewalttätig handeln, was den Kindern oftmals nur schaden kann. Ich denke, dass Kinder alleinerziehender Eltern in einer liebevollen Umgebung dieselben Chancen und Möglichkeiten haben, wie Kinder einer „intakten“ Familie. Mit freundlichen Grüßen, Juliane Waack

  4. Hallo Herr Wessling, In der Tat denke ich, dass es gerade heutzutage in einer Gesellschaft, in der Familie nicht mehr durch Verwandtschaft, sondern durch Nähe und Zusammenhalt definiert werden kann, nicht notwendig ist, auf Krampf beide Elternteile in die Erziehung einzubeziehen. Damit meine ich natürlich keine Familien, in denen beide Elternteile diesen Kontakt anstreben, sondern gehe auch von Familien aus, in denen Elternteile vernachlässigend oder sogar gewalttätig handeln, was den Kindern oftmals nur schaden kann. Ich denke, dass Kinder alleinerziehender Eltern in einer liebevollen Umgebung dieselben Chancen und Möglichkeiten haben, wie Kinder einer „intakten“ Familie. Mit freundlichen Grüßen, Juliane Waack

  5. ich habe zwei kinder im alter von 1 und 3 jahren. mit dem vater der beiden kinder bin und war ich nicht verheiratet. wir haben uns getrennt und haben das gemeinsame sorgerecht für beide kinder. habe nun erfahren, dass der vater bald ofw gemeldet sein wird. unterhalt kann er auch keinen mehr zahlen. meine frage ist jetzt:habe ich eine chance das alleinige sorgerecht zu bekommen?

  6. ich habe zwei kinder im alter von 1 und 3 jahren. mit dem vater der beiden kinder bin und war ich nicht verheiratet. wir haben uns getrennt und haben das gemeinsame sorgerecht für beide kinder. habe nun erfahren, dass der vater bald ofw gemeldet sein wird. unterhalt kann er auch keinen mehr zahlen. meine frage ist jetzt:habe ich eine chance das alleinige sorgerecht zu bekommen?

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