Möchte der neue Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugnis von Ihnen haben, ist das immer mit einem Behördengang verbunden. Das zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt dann das Führungszeugnis. Doch wo muss ich hin und was muss ich vorlegen? Wie genau Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, hier eine Liste:
Polizeiliches Führungszeugnis beantragen: So wird’s gemacht!
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Die Voraussetzungen
Wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, müssen Sie folgende drei Kriterien erst einmal erfüllen: Sie sind im jeweiligen Wohnort gemeldet, sind über 14 Jahre alt und müsen den Antrag persönlich an das zuständige Bürgeramt stellen. Falls Sie einen gesetzlichen Vormund haben, kann dieser auch den Antrag in Ihrem Namen tätigen.
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Erforderliche Unterlagen
Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen kann man nur, wenn man seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen kann! Falls Sie sich im öffentlichen Dienst bewerben müssen Sie dazu zusätzlich die jeweilige Anschrift der Behörde, den Verwendungszeck und falls vorhanden eine Vorgangsnummer angeben. Bei dem Antrag für ein Ehrenamt oder Jugendarbeit muss der Antragssteller auch die schriftliche Anforderung eines Führungszeugnisses vom Arbeitgeber vorlegen.
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Die Gebühren
Lediglich 13 Euro kostet es das polizeiliche Führungszeugnis beim Zentralregister zu beantragen. Vielleicht übernimmt der Arbeitgeber bei Nachfrage diese Kosten.
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Die Antragstellung
Der Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis muss grundsätzlich persönlich gestellt werden, außer Sie besitzen einen Vormund. Zur Beantragung müssen Sie zum zuständigen Bürgeramt gehen und das Führungszeugnis dort direkt beantragen. Achtung: Dieser Antrag kann schon gut und gerne einige Wochen dauern! Diesen Antrag kann man aus Schutz vor Datenmissbrauch nicht online tätigen.
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Das Führungszeugnis für Privatunternehmen
Das private Führungszeugnis: Dieser Nachweis wird per Post direkt zu Ihnen nach Hause geschickt und Sie können selbst entscheiden dieses Zeugnis an Ihren zukünftigen Arbeitgeber weiterzuleiten, oder nicht.
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Das Führungszeugnis für Behörden
Falls Sie jedoch vorhaben eine Stelle im öffentlichen Dienst anzunehmen, wird das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die Behörde geschickt, so dass Sie zunächst gar keine Einsicht in die Akte haben. Hier ist aber auch eine Übersendung an das Amtsgericht möglich, wo der Antragsteller eine Ansicht nehmen kann und über eine Weiterleitung zur Behörde entscheiden kann
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Das erweiterte Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis gilt für Leute, die ehrenamtlich oder mit Kindern oder Jugendlichen tätig sind. Hier wird das Führungszeugnis wie bei dem behördlichen Führungszeugnis direkt an die jeweilige Behörde übersendet.
Weitere Informationen und häufige Fragen sind auf der Seite des Bundesjustizamtes zusammengefasst.
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