Das erweiterte Führungszeugnis löst das gewöhnliche polizeiliche Führungszeugnis nicht ab. Es ist aber nur für den Antritt in bestimmte Berufe zu verlangen. Durch die genaue Prüfung des Strafregisters soll verhindert werden, dass Menschen mit gefährlichen Neigungen beruflich in die Nähe von bzw. in Machtpositionen über Kinder(n) und Jugendliche(n) kommen können.
Ein Strafregister wird zu jeder Person ab dem 14. Lebensjahr angelegt. Seit dem 30. April 2010 muss von allen Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden, welche beruflich bereits mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben oder sich auf eine solche Stelle bewerben. Damit soll die Gefahr von Sexualstraftaten an Schutzbedürftigen vermindert werden.
Das erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft über bestimmte, aber nicht über alle Straftaten einer Person. Straftaten gegen die
- sexuelle Selbstbestimmung
- körperliche Unversehrtheit
- persönliche Freiheit
sind aufgeführt sowie niedere Delikte wie Erstverurteilungen unter 90 Tagen Geldstrafe oder eingestellte Verfahren und solche, die auf Freispruch lauteten.
Auch Strafen etwa wegen einer Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, exhibitionisticher Handlungen, Zuhälterei und andere sind im erweiterten Zeugnis vermerkt.
Um sich auf eine Stelle im Bereich der Kinder– und Jugendarbeit zu bewerben, müssen Sie ein solches Zeugnis unbedingt beantragen. Ohne ein erweitertes Führungszeugnis dürfen Sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nicht eingestellt werden.
Erweitertes Führungszeugnis beantragen: So wirds gemacht!
Kosten
Ort der Antragstellung
Angabe des Zwecks
Antrag persönlich stellen
In einem schriftlichen Antrag müssen Sie die Ausweisdaten angeben:
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Familienname
- Geburtsname der Mutter
- Anschrift innerhalb Deutschlands (sofern vorhanden)
- Unterschrift
- öffentliche oder amtliche Beglaubigung der Unterschrift
Antrag per Post stellen
Antrag von einem Boten stellen lassen
Weiterführende Links
Schwierigkeitsgrad: |
Guten Tag und vielen Dank für die hilfreichen Informationen zum Thema „erweitertes Führungszeugnis“. Eine Frage, die sich mir stellt: Ich wechsle meinen Arbeitgeber und gehe in eine Einrichtung die mit Kindern und Jugendlichen Arbeitet. Also muss auch ein erweitertes Führungszeugnis her, so weit, so gut. Wieso verlangt aber die für mich zuständige Gemeinde, eine Bescheinigung meines künftigen Arbeitgebers, dass ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden soll? Wieso kann ich nicht einfach zur Stadt gehen und sagen: „Ich möchte ein erweitertes Führungszeugnis, hier sind die 13 €.“ Nein, erst wieder zum Arbeitgeber, Wisch holen… hin her… Es lebe der Bürokratiestaat-Deutschland!
Guten Tag,
erst einmal vielen Dank für die hilfreichen Informationen „erweitertes Führungszeugnis“. Leider fehlt hier der Hinweis das ich von meinem zukünftigen Arbeitgeber eine Bescheinigung benötige, damit ich das „erweiterte Führungszeugnis“ bei der Meldestelle beantragen kann. Der erste Weg war für mich mit einem hoher Zeitaufwand und Fahrkosten verbunden und völlig umsonst. Jetzt heißt es zum zukünftigen Arbeitgeber, Bescheinigung holen und wieder zur Meldestelle. Was für ein Irrsinn! Kann mich somit meinem Vorschreiber Daniel nur anschließen …. Es lebe der Bürokratiestaat Deutschland!
Hallo.
hab da mal eine Frage,soll ab 1. 8 als Reinigungskraft in einem Krankenhaus eingestellt werden.brauche aber ein polizeiliches Führungzeugnis.Verzögert sich die Einstellung oder bekomm ich dann doch eine Absage,wenn ich es 3- 4 Wochen später bekomme?
Mit freundlichen Grüßen
Hofmann
Hallo!Ich bin auf der such nach einer Ausbildung und habe eine passende Stelle gefunden. Ich habe jetzt gelesen, daß der Arbeitgeber ein solches Zeugnis möchte, obwohl es eine handwerkliche Ausbildung ist und man kommt eher nur mit älteren Menschen in Kontakt. Eigentlich hauptsächlich Jäger und andere Schützen. Warum möchte er so ein Zeugnis haben? Ich kann ja verstehen, daß er ein Führungszeugnis braucht, da es sich ja um eine Ausbildung handelt, die mit Waffen zu tun hat….Aber dieses Zeugnis erscheint mir irgendwie unpassend….Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber der muss ja nicht sehen, was man mal als jugendlicher gemacht hat….auch wenn die Sachen eh eingestellt worden sind….