Smartphone-Kosten: Was Eltern unbedingt beachten sollten

Smartphone-Kosten: Was Eltern unbedingt beachten sollten

Schon Dreijährige erweisen sich teilweise als recht versiert im Umgang mit Smartphone, Tablet und Co – jedenfalls, wenn es um Spiele geht. Viele Eltern setzen auf diese Geräte, da sie im Gegensatz zu den „richtigen“ Spiel-Konsolen wie Playstation, Xbox und Konsorten viele kostenlose Spiele zum Download bieten. Jedoch sorgen ausgiebige InApp-Käufe der Kleinen bisweilen für kostenträchtige Überraschungen.

Kinder können Kosten noch nicht einschätzen

Sogenannte „Free to play“-Spiele lassen sich kostenlos herunterladen und auch spielen. Jedoch gibt es bei ihnen im Spiel die Möglichkeit, durch Kauf von Zusatzinhalten den Spielspaß zu erhöhen. Hier lauert die Gefahr. Kinder können Kosten nicht einschätzen und klicken beim kostenpflichtigen Angebot, mehr „Power“, eine zusätzliche Spielfigur oder Ähnliches zu erhalten, nur allzu gern auf „Okay“. Schnell können so dreistellige Beträge zusammenkommen. Doch wie schützt man sich davor? Hinterlegen Sie im Playstore bzw. bei Google Play keine Kreditkartendaten und lassen Sie anfallende Kosten auch nicht über die Mobilfunkrechnung begleichen. Praktischerweise gibt es sowohl für Android als auch für iPhones Prepaid-Guthabenkarten. Mit diesen können Sie Ihrem Nachwuchs ein begrenztes Guthaben aufladen. So behalten Sie jederzeit die Kontrolle über die Ausgaben.

Kostenfalle Sonderrufnummern

Ein beliebter Trick unseriöser Anbieter ist das Einblenden von Werbung auf dem Smartphone, die den Kindern „Gratis-Spiele“ verspricht. Man möge nur eine Datei installieren … Kommt man dieser Aufforderung nach, kann es passieren, dass eine Art Virus auf dem Smartphone installiert wird, der anschließend munter automatisiert Sonderrufnummern kontaktiert. Die Handyrechnung kann so in Sekundenschnelle ungeahnte Höhen erreichen. Der beste Schutz dagegen ist die sogenannte Drittanbietersperre. Um diese einzurichten, genügt meist schon ein Anruf bei der Kundenhotline Ihres Mobilfunkanbieters. Die Drittanbietersperre sorgt dafür, dass keine Sonderrufnummer, an der eine dritte Instanz (Instanz Nummer eins sind Sie selbst, Instanz Nummer zwei ist Ihr Mobilfunkanbieter) verdient, angerufen werden kann. Unerwünschte Kosten können so gar nicht erst anfallen.


Bild: Pixabay, 1183465, NadineDoerle

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