Schnelle Scheidung: Anleitung zur einvernehmlichen Trennung

Eine schnelle Scheidung – schneller zumindest als das Trennungsjahr – bedarf einiger wichtiger Faktoren, denn ansonsten kommen nur die normalen gesetzlichen Regelungen in Betracht. Diese sind in den Paragraphen 1564 und 1565 BGB geregelt und besagen, dass eine Ehe dann geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist, wovon ausgegangen wird, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr nicht mehr zusammenleben. Wenn beide die Ehe auflösen wollen, nennt man dies eine einvernehmliche Scheidung, sollte einer der beiden nicht wollen, kann eine Ehe auch ohne dessen Einwilligung nach drei Jahren der Trennung geschieden werden.

Schnelle Scheidung: So wirds gemacht!

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine schnelle Scheidung findet man in den sogenannten unzumutbaren Härtefällen. Diese werden einerseits sehr streng aufgefasst, andererseits werden aber auch immer mehr sehr persönliche Faktoren von Gerichten gelten gelassen. Gewalt im Haushalt ist ein solcher Härtefall, Fremdgehen jedoch nur in Situationen, die schon an seelische Grausamkeit grenzen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Beweise hierfür vorbringen. Ob eine schnelle Scheidung möglich ist, kann nur ein Anwalt entscheiden, der alle Fakten kennt und auf dem Gebiet Erfahrungen hat.
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Die Schuldfrage

Die Schuldfrage wird nach deutschem Recht nicht gestellt, auch nicht, wenn eine schnelle Scheidung angestrebt wird. Für die Ermittlung eines Härtefalls wird dies aber interessant. Man sollte übrigens beachten, dass man keinen Härtefall anmelden kann, wenn man selbst der Antragsteller ist und beispielsweise in einer neuen Beziehung lebt, die dann als Grund angegeben wird.
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uneinheitliche Rechtssprechung

Die Gerichte, die die einzigen sind, die eine Ehe auflösen können, sind sich nicht in jedem Fall einig, was sie als Härtefall akzeptieren. Die Entscheidung kann trotz ausführlicher Beratung durch den Anwalt stark subjektiv vom Richter ausgehen.
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Trennungsjahr

Sind beide Eheleute gewillt, eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen können sie auch beschließen, beim Trennungsjahr nicht ganz ehrlich zu sein und die Zeit vorzudatieren. Diese Möglichkeit ist aber mit Vorsicht zu genießen, denn vor Gericht müssen alle Beteiligten die Wahrheit sagen und Repressalien drohen – das bezieht sich auch auf den Rechtsanwalt, der wissentlich oder unwissentlich hineingezogen wird.
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Entscheidungen treffen

Wenn man selbst seine Ehe für beendet erachtet, möchte man auch eine schnelle Scheidung über die Bühne bringen. Da der Gesetzgeber aber sehr deutliche Vorgaben zur Auflösung einer Ehe gemacht hat, ist es unwahrscheinlich, zu den Ausnahmen zu gehören. Es muss also auch immer eine Entscheidung getroffen werden, ob man ein paar Monate bis zum Ende des Trennungsjahres wartet oder ob man sich auf einen Kampf um die Anerkennung des Härtefalls vor Gericht einlässt. Zumal ein Eilverfahren sowieso nicht möglich ist und die Scheidung so schnell bewerkstelligt wird, wie es der Verwaltungsapparat des Gerichts zulässt.
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Eine Meinung

  1. Gute Anleitung. War super hilfreich.

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