Rufschädigung: Anzeige und Klage

Bei einer Rufschädigung wird eine Aussage getroffen, die sich auf jemanden als ehrverletzend auswirkt. Der große Unterschied besteht zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung. Erstere kann zwar durchaus polemisch sein, doch erst, wenn man über einen anderen etwas behauptet, um dessen Ruf zu schädigen, macht man sich strafbar. Wie bei allen rechtlichen Fragestellungen, gibt es auch bei der Rufschädigung verschiedene Beispiele und sehr unterschiedliche Auffassungen, ab wann eine Äußerung diesen Tatbestand erfüllt.

Bei Rufschädigung handelt es sich um eine ehrenrührige und unwahre Tatsachenbehauptung

Die üble Nachrede, ist eine Behauptung über eine andere Person, die den Ruf schädigt und die nicht nur aufgestellt, sondern auch verbreitet wird. Paragraph 186 des Strafgesetzbuches regelt den Umgang mit einer herabwürdigenden und öffentlichen Behauptung (im Gegensatz zu einer Beleidigung, die zumeist direkt dem Gegenüber zugetragen wird), deren Inhalt sich nicht als wahr erweist.

Stellt man eine Äußerung als Tatsache dar, bedarf es also auch immer eines Beweises des Geäußerten. Kann man diesen nicht erbringen und sollte sich das Gesagte als ehrenrührig erweisen, so sollte man die Konsequenzen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn man sogar eine Behauptung aufstellt und weiß, dass es sich um eine Lüge handelt, spricht man von einer Verleumdung und es. Hier greift der Paragraph 187 des Strafgesetzbuches und es droht für eine Verleumdung sogar eine Haftstrafe von zwei bis fünf Jahren.

Bei der üblen Nachrede, der Verleumdung und der Beleidigung wird die Ehre verletzt

Journalisten, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens sind prädestiniert dafür, mit ihren Äußerungen das Persönlichkeitsrecht zu streifen. Aber auch wer viel im Internet schreibt, sei es nun auf Blogs oder in einem Forum, sollte immer auf seinen Ton achten. Schnell schleichen sich umgangssprachliche Ausdrücke in die geäußerten Meinungen ein, die dann nicht haltbar sind. Ob ein Straftatbestand besteht, hängt freilich davon ab, ob es einen Kläger und einen Richter gibt.

 

12 Meinungen

  1. Wenn eine üble Nachrede passiert ist. Lässt sich oft ncith mehr viel dagegen Tun. Was sollte auch die Klage oder Abmahnung bringen. Das Gerücht oder die Falschinformation wurde ja schon in die Welt gesetzt. Anscheinend gibt es aber jetzt einen neuen Ansatz von Unternehemen die sich für solche Fälle einen Notfallplan einfallen lassen. Falls ein Gerücht die Marktposition des Unternehmens schwächen sollte, werden sofort Gegenattacken im Internet gestartet. Vermeindlich unabhängige User verbreiten positive Nachrichten über das Unternehemen im Netz. Zusätzlich behalten sich die Unternehmen eine besonders innnovative Erfindung oder Produktneuerung für solche Fälle auf um sie nur in besagten Fällen auszupacken. Das soll den negativen Effekt der negativen Schlagzeile abschwächen. Einen konkreten Fall soll es schon bei diversen Automobilhersteller gegeben haben. Die mit einem „Contra- Marketing“ gegensteuern.

  2. Vorallem „Pressegetz“ 6 Monate nach Veröffentlichung keine Strafverfolgung! Somit jeden Tag nach seinen Daten im Netzt suchen!!!Gruß

  3. Wie sieht es aus wenn ,Tatsachen verbreitet werden die Wahr sind und die den Ruf einer Person schädigen .
    Können diese Tatsachen straflos verbreitet werden ?

  4. Hatte vor einer Woche in der Österreichzeitung auf einen Meinungsposten geschrieben alle aufpassen die Die Dame will mich jetzt verklagen weil sie mich an hand der email adresse erkannt hat und angeblich hat sie schon ihren Rechtsanwalt weitergegeben weil ich weis das vieles nicht stimmt was in der Zeitung steht aber da steht sowieso wort gegen wort habe natürlich angst weil ich eine kranke Tochter zuhause habe und kein geld mein mann versorgt drei personen im Haushalt bitte helft mir

  5. Ein Jugendlicher in Facebook trägt ein Sweatshirt mit der deutlich lesbaren Aufschrift:All Cops are Bastards. Ein befreundeter Polizist will ihn wegen schwerer Beamtenbeleidigung anzeigen. Trift der Straftatbestand zu?

  6. @bayer

    nein, es sei denn, du kannst das gegenteil beweisen, was ja kaum möglich ist.

  7. Ein ehemaliger Freund hat bei WKE ein Profil auf meinen Namen eingerichtet….Er stellt mich als Freiwild dar…..Das ganze läuft schon 5 Monate…..erst nächste Woche wird eine Hausdurchsuchung gemacht…..Wil l versuchen zu klagen…Wer kennt sich aus?????

  8. Hallo

    vor zwei tagen habe ich eine nachricht bei wer-kennt-wen.de bekommenin der ich polenhure und drogensüchtige bezeichnet wurde.

    nach längerem gespräch mit der dame ( die ich nicht kannte!) stellte sich herraus, dass eine alte bekannte , mit der ich seit einigen jahren nichts zu tun habe , sie damit beauftragt hat mir soetwas zu schreiben. sie sagte das meine bekannte ihr das alles erzählt hat und sie gebeten hat mir diese nachricht zu schreiben. die bergündung der bekannten : jeder solle wissen was für eine ich bin, und das ich billig bin.
    außerdem hat die bekannte auch zwei freunden von mir erzählt das ich mich prostituieren würde.

    zwei tage lang hatte ich wirklich angst, weil ich diese person nicht kannte, sie aber wusste wo genau ich wohne etc. erst heute nach zwei tagen habe ich im chat mit ihr geschrieben und herrausgefunden was los ist.

    meine frage : kann ich die bekannte anzeigen? ich möchte nicht das die person bestraft wird die mir die mails geschickt hat , wird sie trozdem bestraft? wie wahrscheinlich ist es dass die bekannte bestraft wird? wieivle zeugen brauche ich ?

    ich bitte auch um antwort auf meine mail adresse !

    vielen dank im vorraus

    LG

  9. Habe ich im Web entdeckt. Das Urteil ist doch nicht erst gemeint, oder. Meinungsfreiheit bei Pers. des öffent. Lebens. Karikaturen oder einen Witz kann doch nicht verboten werden.Selber lesen macht schlau: http://www.fischerfratze.deLiebe GrüßeErni

  10. Wie sieht es aus wenn ,Tatsachen verbreitet werden die Wahr sind und die den Ruf einer Person schädigen .
    Können diese Tatsachen straflos verbreitet werden ?

  11. Hallo ich habe vor ein paar Wochen ein Produkt, sagen wir Motorrad, in Deutschland gekauft und in die Schweiz importiert. Nach einiger Zeit habe ich gemerkt, dass ein Teil verbaut wurde, welches nicht den angegebenen Spezifikationen auf der Internetseite entspricht, sondern qualitativ minderwertiger ist. Darüber habe ich mich sehr aufgeregt, denn ich hatte bei der Auswahl meines Motorrades speziell aus diese Angaben geachtet. In meiner Wut habe ich in einem Fachforum einen Kommentar verfasst, um diese Schlamperei bekannt zu machen. Dies habe ich in der Überzeugung gemacht, dass sich solche Praktiken nicht auszahlen dürfen, weil es sonst bald keine seriösen Hersteller mehr gäbe. Ich habe in meinem Kommentar dem Hersteller unterstellt, dass er betrügt und dass ich versuchen werde seinen Ruf zu schädigen. Anschliessend habe ich realisiert, dass ich wohl etwas überreagiert hatte. Ich wurde mir auch bewusst, dass Betrug eine böse Absicht bedingt und dass ich nicht wusste, ob eine solche Seitens des Herstellers existierte.. Nach ca. 5 Stunden habe ich einen Moderator angefragt, meinen Eintrag zu löschen, was er am darauffolgenden Morgen gemacht hat.

    Jetzt habe ich Angst, dass mich der Hersteller beklagen könnte. Ist das berechtigt? Welche Strafe könnte mir drohen? Bin ich auch belangbar, wenn ich in einem anderen Land wohne?

    Danke für Tipps

  12. Hallo,

    ich bin fristlos gekündigt worden. Habe jetzt von Kunden erfahren, dass eine ehemalige Kollegin den Kunden erzählt, ich hätte geklaut & das auch zugegeben, was aber nicht stimmt. Zudem hat mein ehemaliger Arbeitgeber nichts gegen mich vorzuweisen…er hat die Kündigung nur aufgrund einer Vermutung ausgesprochen!
    Inwiefern kann ich gegen meine ehemalige Kollegin vorgehen?
    Ich danke für eine Antwort!

    Liebe Grüße

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