Rürup Rente und die Rürup Rentenversicherung

Die Rürup Rente wird staatlich gefördert und soll vor allem Selbstständigen bei der Steuereinsparung helfen.
Bei Fälligkeit, also ab dem 60. Lebensjahr, wird die Rürup Rente lebenslang monatlich ausgezahlt. Sie darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden.

Vorteile der Rürup Rente

– Der Anleger kann seine Spareinlagen beim Finanzamt unter Sonderausgaben geltend machen.
– Während einer Arbeitslosigkeit, darf das Geld welches schon angespart wurde nicht angerechnet werden.
– Das Kapital darf auch nicht durch Dritte gepfändet werden.
– kleine monatliche Raten und Sonderzahlungen sind möglich.

Nachteile der Rürup Rente
– Erst mit dem erreichen des 60. Lebensjahres ist eine Auszahlung möglich und das auch nur als Leibrente.
– Die eingesparten Beträge sind nicht vererbbar.
– Die Beträge werden nur gestaffelt vom Finanzamt anerkannt.
– Es gibt keine Kündigung und keinen Rückkaufwert.
– Die Beiträge können nicht beliehen werden.
– Das gesamte eingezahlte Kapital verfällt bei Tod des Sparers.
– Man kann den Vertrag nur beitragsfrei stellen, nicht kündigen.

Rürup Rentenversicherung

– Hinterbliebenenversicherung; nur für Ehepartner( nicht für Lebensgemeinschaft) und auch nur für kleine Kinder, mit Kindergeltanspruch. Bei Scheidung oder Wegfall vom Kindergeld erlischt der Anspruch.
– Berufsunfähigkeitsversicherung; um den Steuervorteil zu nutzen, muss der Beitrag kleiner als der Beitrag zur Rürup Rente sein.

Auswirkungen der Finanzkrise

Die Betriebe und Fabriken, egal ob klein oder groß, haben weniger Aufträge. Deshalb haben sie weniger Umsatz und verdienen weniger Geld. Dadurch können keine Sonderzahlungen gemacht werden und die staatliche Förderung nicht ausschöpfen. Sie können aber auch kein Geld aus der Rürup Rente in ihren Betrieb einfließen lassen, weil das Geld nicht zur Verfügung steht.

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