Der Renteneintritt bei Schwerbehinderung wird ganz regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr berechnet, jedoch kann man diese Altersrente auch vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn bestimmte Faktoren eintreten. So kann der Renteneintritt bei Schwerbehinderung anders als die übliche Altersrente bei langjährigen Versicherten auch ohne Rentenabschläge frühzeitig ab 63 angemeldet werden. Auch bei diesem Renteneintritt wird der Zeitraum allerdings ab 2012 stetig erhöht, bis eine um zwei Jahre längere Frist im Jahr 2029 erreicht wird: Ab 2012 verlängert sich die abschlagsfreie Rente jährlich um einen Monat bis 2023, so dass sich der Zeitraum zunächst von 63 auf 64 erhöht. Danach steigert sich diese Frist jährlich um zwei Monate, so dass 2029 die Grenze von 65 erreicht wird, während der reguläre Eintritt in die Rente dann ebenfalls bei 67 liegt.
Renteneintritt bei Schwerbehinderung: Das müssen Sie beachten
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Der Anspruch auf den Renteneintritt bei Schwerbehinderung ist dann gegeben, wenn das 65. Lebensjahr vollendet, man als schwerbehindert anerkannt wurde (ab einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent) und man eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.
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Den vorzeitigen Renteneintritt bei Schwerbehinderung kann man nach dem vollendeten 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen ohne dabei gleichzeitig Rentenabschläge in Kauf nehmen zu müssen.
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Die früheste Möglichkeit, diese Altersrente in Anspruch zu nehmen liegt derzeit bei 60 Jahren, dieser Zeitraum wird bis 2029 auf 62 erhöht. Hierbei muss man aber Rentenabschläge von monatlich 0,3 Prozent und maximal 10,8 Prozent einrechnen.
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Unter dem Vertrauensschutz versteht man die Regelung, die die abschlagsfreie Rente ermöglicht. Für schwerbehinderte Menschen greift er bei einem Geburtsdatum vor dem 16.11.1950 und einer Schwerbehinderung, die vor dem 16.11.2000 festgestellt wurde. In diesem Fall wird dann die ungekürzte Rente ab 60 ermöglicht. Die Regelung ab 63 gilt für vor dem 01.01.1955 geborene Versicherte, deren Schwerbehinderung vor dem 01.01.2007 bescheinigt wurde und die vor diesem letzten Datum sich auch in einer Vereinbarung zur Altersteilzeit befanden.