Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug der Regelaltersrente liegt für vor dem 1.1.1947 Geborene bei 65 Jahren und wird bis zum Geburtsjahrgang 1963 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Andere Formen der Altersrente, wie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeit, für langjährige Versicherte und für Frauen, ermöglichen einen früheren Renteneintritt, bei dem jedoch Abschläge in Kauf genommen werden müssen. Der frühestmögliche Renteneintritt hängt in diesen Fällen von der Rentenart und dem Geburtsjahrgang ab. Der Rentenabschlag beträgt pro Monat, den Sie vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent. Es gibt jedoch zwei Formen der Altersrente, die auf besondere Lebenssituationen Rücksicht nehmen und deshalb eine Rente mit 63 ohne Abzüge ermöglichen.
Rente mit 63 ohne Abzüge: Was wird benötigt?
- persönliche Rentenunterlagen
- Nachweise, zum Beispiel Schwerbehindertenausweis
- Rentenantrag
Rente mit 63 ohne Abzüge: Hierfür gilt die Regelung!
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für Bergleute
Zahlung von Ausgleichsbeträgen
Tipps und Hinweise
- Circa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn sollten Sie den Rentenantrag stellen.
- Falls Sie sich für eine Form der Altersrente entschieden haben, ist ein späterer Wechsel nicht mehr möglich.
- Zur Wartezeit zählen neben den Beitragszeiten auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, der geringfügigen Beschäftigung mit Beitragszahlung sowie des Versorgungsausgleichs und des Rentensplittings. Auch Entgeltpunkte aus versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung und Ersatzzeiten werden berücksichtigt.
Ich fand das Konzept der Altersteilzeit immer eine schöne Vorstellung. Leider scheint das thema mitlerweile durch zu sein. Mein Vater hat die Altersteilzeit noch nutzen können. Da kann man tatsächlich neidisch auf diesen Jahrgang werden.