Rente mit 63: BA befürchtet Mehrkosten

Die Kosten für die Rente mit 63 könnten sich verdoppeln, mahnt die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Ursache: Arbeitnehmer, die in langjährigen Arbeitsverhältnissen stehen, könnten bereits ab dem 61. Lebensjahr Ihre Arbeit aufgeben – und dann zwei Jahre lang bis zum Bezug der Rente mit 63 Arbeitslosengeld I beziehen.

Ausgaben in Milliardenhöhe

Die Neuregelung hat vor allem Folgen für die Bundesagentur für Arbeit: Wie der Vorsitzende der BA, Frank-Jürgen Weise, dem Haushaltsausschuss des Bundestages mitteilte, würden die Kosten 190 Millionen Euro pro Jahr betragen – wenn fünf Prozent der Berechtigten mit 61 Arbeitslosengeld I beantragen würden. Wenn 25 Prozent aller Berechtigten diesen Weg beschreiten würden, schlüge das mit 1,7 Milliarden Euro zu Buche. Demzufolge birgt die neue Rentenreform große Risiken auf der Ausgabenseite.

Berechtigt nach 45 Beitragsjahren

Berechtigt ist, wer 45 Berufsjahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und in diesem Zeitraum nicht länger als zwei Jahre Arbeitslosengeld I bezogen hat. Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, haben nach vier Jahren ununterbrochener Tätigkeit Anspruch auf den 24-monatigen Bezug dieser Lohnersatzleistung.

Ende Januar hatte die Bundesregierung die Rentenreform von SPD-Arbeitsministerin Nahles
durchgewunken. Neben der Rente ab 63 sind ab dem ersten Juli dieses Jahres höhere Renten für Mütter vorgesehen, deren Kinder vor dem Jahr 1992 das Licht der Welt erblickt haben. Die Opposition kritisiert bei dieser Rentenreform vor allen Dingen die Finanzierung aus den Rücklagen der Rentenkasse: Durch die daraus resultierenden, geringeren Rentenerhöhungen würden die Pensionäre des Landes bis 2030 zirka 55 Milliarden Euro weniger erhalten – Geld, mit dem ein Drittel der Reformkosten finanziert werden.

Foto: dresden – Fotolia

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