Zurzeit lehnen viele Krankenkassen Anträge für Aufenthalte in Rehakliniken generell ab. Trotzdessen im Gesetz der Grundsatz „Reha vor Pflege“ festgeschrieben ist und in Rehakliniken langfristig bessere Erfolge erzielt werden, fehlen den Krankenkassen Anreize Pflegebedürftigkeit durch gezielte Rehabilitationsmaßnahmen zu vermeiden.
Rehakliniken – Konkurrenz der Krankenkassen um Zusatzbeitrag
Der Aufenthalt in Rehakliniken könnte bei vielen Menschen Pflegebedürftigkeit vermeiden, doch die Krankenkassen stehen in hoher Konkurrenz, um den Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag kann direkt von den Versicherten erhoben werden, wenn die Beiträge, die die Krankasse aus dem Gesundheitsfonds erhalten nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Würden die Krankenkassen in Leistungen zur Vermeidung von Pflege durch Aufenthalte in Rehakliniken investieren, wäre dies ein unwirtschaftliches Handeln, das am Ende die Pflegekassen zugutekommt und nicht den Krankenkassen.
Laut dem „Ärzteblatt“ werden jedes Jahr etwa 700.000 Menschen pflegebedürftig. Durch Aufenthalte in Rehakliniken könnte vielfach Pflegebedürftigkeit vermieden, die Lebensqualität tausender Menschen verbessert und finanzielle Ressourcen besser genutzt werden. Trotzdem werden häufig ältere Menschen direkt vom Krankenhaus ohne Reha-Maßnahmen direkt in die Pflege entlassen.
Pflege darf nicht länger Ausweichmöglichkeit für Reha sein
130 Direktoren deutscher Rehakliniken trafen sich am 17. September um bis Samstag über das Problem der mangelnden Unterstützung von Rehabilitation durch die Krankenkassen zu erörtern. Durch die wachsende Bedeutung angesichts des höheren Rentenalters, demografischen Wandels und möglichst länger Selbstständigkeit gewinnt die Reha an Bedeutung.
Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen schlägt vor, einen Finanzausgleich zwischen Kranken- und Pflegeversicherung herzustellen. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) stellt neue Konzepten vor, mit denen Krankenkassen finanziellen Profit machen, wenn sie Anträge für Reha-Behandlungen bewilligen.