Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme in Rechtsfällen

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine praktische Angelegenheit, denn die Kosten von Verfahren können immense Löcher in das Budget schlagen. Anwaltsgebühren werden durch sie genauso abgedeckt, wie Gerichtskosten, Honorare für Sachverständige und Zeugen, Kosten der gegnerischen Partei und Strafkautionen. Meistens wird der Versicherungsschutz mit einer geringen Selbstbeteiligung gewährleistet.

Rechtsschutzversicherung: hohe Verfahrenskosten abdecken

Wie bei jeder Versicherung wird auch beim Rechtsschutz die Leistung erst erbracht, wenn der Versicherungsfall eintritt. Es muss also zuerst zu einem Verfahren kommen, damit die Versicherung zahlt. Mögliche Bußgelder für zu schnelles fahren, beispielsweise, und andere Geldstrafen werden also davon nicht übernommen und auch Rechtsberatungen ohne konkreten Anlass können nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

Den Versicherungspolicen liegen die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) zugrunde. In diesem Rahmen finden sich verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen für Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge und Mitfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz), der Privat- und Berufsrechtsschutz für Selbständige und Nichtselbständige, für Firmen und Vereine, sowie Versicherungspakete für die Landwirtschaft, für Eigentum an Grundstücken und zur Miete.

Bei teuren Rechtsfällen kann man sich auf die Kostenübernahme verlassen

Die Rechtsschutzversicherung wird somit auch beim Schmerzensgeld, bei der Kündigung und beim Nachbarschaftsstreit fällig. Auch in Scheidungsfällen kann man sich auf die Übernahme der Kosten verlassen. Ausnahmen finden sich allerdings bei so gut wie jedem Rechtsstreit im Zuge von Baumaßnahmen und bei einem Streit mit dem Rechtsschutzversicherer selbst. Dafür übernimmt die Versicherung normalerweise aber auch die Kosten der Rechtsfälle europaweit, was sich gerade im Urlaub und bei Geschäftsreisen als äußerst günstig erweisen kann.

Eine Meinung

  1. Wegen der Kostenübernahme wollen viele gar keinen rechtsstreit.

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