Das Thema beschäftigt viele Aktionisten und Lobbyisten: Rauchverbot in der Gastronomie. Seit heute hat eine Gruppe der Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Kompromissvorschlag vorgestellt. Dieser in Kürze: In Restaurants soll das Rauchen verboten werden und nur noch in Räumen, die durch Türen getrennt sind, zugelassen werden. Dagegen ist das Qualmen der Gäste in Kneipen, Bars, Nachtclubs und Bierzelte weiterhin gestattet.
Problem Nr. 1 – Die Frage ist, wann und wie eine solche Regelung im Bundestag überhaupt beschlossen werden könnte. Bislang gibt es ein Konzeptpapier, was ziemlich vage ist. Auch die Frage, wann eine solche Regelung in Kraft treten könnte, ist alles andere als beantwortbar.
Problem Nr. 2 – Die Frage der Zuständigkeit. Gaststättenrecht ist Ländersache – und daher ist zu erwarten, dass einzelnde Bundesländern eine Richtlinie vom Bundestag mehr oder weniger verschärft oder abgeschwächt umsetzen könnte. Das wird dann wohl ein Durcheinander wie bei den Ladenöffnungszeiten …
Problem Nr. 3 – Mit diesem Kompromissvorschlag, der vom Bundesgesundheitsministerium mit erarbeitet wurde, untergräbt die Bundesregierung eine geltende Freiwilligkeitsvereinbarung mit der deutschen Gastronomie. Über den Deutschen Hotel- und Gaststätten-Verband (Dehoga) wurde einst eine Regelung getroffen, nach der Schritt für Schritt Nichtraucherplätze engeboten werden müssen. Wird diese geltende Regelung einfach außer Kraft gesetzt, lässt die Bundesregierung ihre Schwäche als seriöser Verhandlungspartner erkennen.
Bitte beachten Sie dazu folgende Beiträge:
Aktuelle Umfrage: Mehrheit für Gastro-Rauchverbot in Restaurants und Cafés
Fast zwei Drittel der Deutschen wollen einer Umfrage zufolge ein Rauchverbot in Restaurants und Cafés, aber nicht in Bars und Discotheken. Etwa 62 Prozent der Befragten haben sich für ein Rauchverbot in Restaurants und 59 Prozent für ein Rauchverbot in Cafés ausgesprochen. Das ergab eine Erhebung des Offenbacher Meinungsforschungsinstituts Marplan mit rund 2500 Teilnehmern (vom 6. bis zum 26. Oktober 2006). Für Bars und Discotheken wird ein Verbot des Tabakqualms dagegen überwiegend abgelehnt. Für ein Rauchverbot in Bars plädierten lediglich 37 Prozent und in Discotheken rund 41 Prozent. Etwa 25 Prozent sagten, sie würden Bars bei einem Rauchverbot seltener oder gar nicht mehr besuchen, bei Discotheken wollten 15 Prozent zeitweise oder dauerhaft verzichten. Restaurants und Cafés würden dagegen bei einem Rauchverbot für die Besucher attraktiver. 14 bis 15 Prozent der Erwachsenen sagten, sie würden dann häufiger dorthin gehen. Frauen stehen einem Rauchverbot in der Gastronomie der Umfrage zufolge aufgeschlossener gegenüber als Männer. Die Zahl der Befürworter eines Rauchverbots wächst außerdem deutlich mit ihrem Bildungsgrad. (erschienen in 'hottelling", November 2006)
Die Gewinner des Rauchverbots
Quelle: FTD Financial Times Deutschland / D
Deutschland ist die letzte Bastion der Raucher – im Interesse ihres Umsatzes hoffen vor allem Gastwirte, dass es so bleibt. Doch es gibt auch Unternehmen, die vom derzeit diskutierten Rauchverbot profitieren könnten.
http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/136295.html
1. Der Bund ist zuständig für den Arbeitsschutz, das betrifft also auch Gaststätten.2. Schon die 1. Stufe der freiwilligen Vereinbarung wurde vom Dehoga nicht eingehalten, hiermit untergräbt er seine Zusage an die Politik; 3 Monate vor der 2. Stufe im Frühjahr 2007, haben nicht einmal 30% der Lokale einen NR-Bereich, und selbst die, die einen haben, haben diesen nur mittels aufstellen von Schildchen erreicht3. die freiw. Vereinbarung ist nur für Dehoga-Mitglieder bindend, 75% der Gastronomen sind aber überhaupt nicht Mitglied im DehogaAnsonsten müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle gelten. Egal ob Bar, Club, Speisekneipe oder Biertheke. Alles andere würden den Erfolg (siehe Italien, Irland) dieses Gesetzes gefährden. Ein simples Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen wäre nämlich leicht zu kontrollieren, naheu kostenlos umzusetzen und würde für viele Umsatzsteigerungen bedeuten, und für Bars Umsatzneutralität garantieren.Warum also schwierig wenns auch einfach geht?
hottelling – digitale Fachzeitschrift für HotelmanagementDas Thema Rauchverbot ist ja zunächst wieder vertagt, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.Aber dennoch gilt zu bedenken: Welche Umsatzeinbußen würde einem generellen Rauchverbot in der gesamten Gastronomie – wie immer noch vielfach gefordert – folgen?
Ich find das Rauchverbot selbst als Raucher prinzipiell gut.