Pflegestufe beantragen: Wichtige Tipps für einen erfolgreichen Antrag

Will man eine Pflegestufe beantragen, oder besser gesagt, einen Antrag zur Einstufung stellen, dann wird vor allem die Zeit errechnet, für die man zusätzliche Hilfe brauchen würde.

Dabei sind sehr enge Zeitfenster bemessen, die nur die nötigsten Vorrichtungen und Abläufe beinhalten. Spaziergänge, ja selbst Wartezeiten beim Arzt, fallen weg.

Pflegestufe beantragen: So wirds gemacht!

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Der erste Antrag

Will man eine Pflegestufe beantragen, kann man das formlos per Brief machen, oder sich ein Formular aus dem Internet herunter laden. Die meisten Krankenkassen haben allerdings spezielle Vordrucke auf ihrer Homepage. Den Antrag muss übrigens nicht der Pflegebedürftige stellen, im Notfall kann das auch eine Vertretung übernehmen (gerade bei bettlägerigen Fällen geht es ja auch nicht anders).

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Inhalt des Antrags

Wichtig ist, zu notieren, ob es ein Erstantrag ist oder nicht, welche Leistungen man benötigt (häusliche oder stationäre Pflege), womit man Unterstützung braucht, welche Personen eventuell schon dafür zuständig sind, welche Pflegeleistungen man bereits enthält und natürlich die Kontodaten, falls das Geld auf ein anderes Konto überwiesen werden soll (beispielsweise auf das Konto des Pflegers).

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Einstufung

Die Pflegestufe beantragen reicht natürlich nicht, die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) übernimmt eine Kontrolle, ob man erheblich, schwer oder schwerst pflegebedürftig ist.

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Widerspruch

Ist die oftmals sehr eng geschnürte Einstufung der MDK vollkommen realitätsfern von den eigentlichen Bedürfnissen, kann man Einspruch erheben und außerdem Einblick in das Gutachten erhalten, um zu sehen, wo eventuell die Fehler der Berechnung vorliegen. Der Widerspruch muss schriftlich an die Pflegeversicherung geschickt werden und eine Begründung enthalten. Das muss innerhalb eines Monates nach Erhalt der Einstufung geschehen und kostet nichts. Danach erfolgt meistens ein weiteres Gutachten, widerspricht man dem ebenfalls, bleibt nur noch die Klage vor dem Sozialgericht.

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Ausnahmen

Selbst wenn man keine Pflegestufe erreicht, kann man bestimmte Hilfeleistungen beziehen, wenn man im Alltag erheblich eingeschränkt ist, was beispielsweise für geistige Behinderte oder Demenzkranke gilt. Fallmanager der Pflegeversicherung geben kostenlos Auskunft darüber.

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Hilfsmittel

Auch wenn keine Pflegekosten notwendig sind, kann man Geld für Hilfsmittel, Kurse und eventuell notwendige Umbauten beantragen. Oftmals werden die aber nur teilweise finanziert, geliehen oder von der Krankenkasse gestellt.

Weiterführende Links:

http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf – Richtlinien der Pflegebedürftigkeit

https://www.aokplus-online.de/fileadmin/Redakteur/3_Formulare/Pflege/100504_antrag_pflegeleistungen.pdf – Antrag der AOK auf Pflegeleistung

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