Orthopädische Schuhe dienen in erster Linie zur Wiederherstellung des beschwerdefreien Gehens und werden nach individuellen Bedürfnissen vom Schumacher maßangefertigt.
Orthopädische Schuhe für beschwerdefreies Gehen
Wenn Unfall, Krankheit oder eine ungünstige körperliche Entwicklung können dazu führen, dass Konfektionsschuhe nicht mehr genug Gehsicherheit oder Bequemlichkeit bieten. Orthopädische Schuhe dienen dem Ausgleich von Störungen in der Statik und Mechanik des Stehens und Gehens, die durch Verkürzungen, Versteifungen, Lähmungen, bei Deformitäten und Teilamputationen des Fußes verursacht werden.
Orthopädische Schuhe werden von Diabetikern benötigt oder zum Ausgleich eines verkürzten Beines verwendet. Andere benötigen orthopädische Schuhe um alltägliche Verrichtungen verrichten zu können, sodass die Spezialschuhe zu einer höheren Lebensqualität verhelfen. Die richtigen orthopädischen Schuhe dürfen weder Druckstellen, Hornhaut oder Hühneraugen verursachen, falls doch wird es Zeit für eine Weitung oder Neuanfertigung. Vielfach werden Gesundheitsschuhe mit spezieller Verarbeitung als orthopädische Schuhe angeboten, diese haben jedoch mit den orthopädischen Schuhen als ärztliches Behandlungsmittel nichts zu tun.
Individuelles Spezialschuhwerk vom orthopädischen Schuhmacher
Orthopädische Schuhe werden vom Facharzt für Orthopädie oder des Allgemeinarztes empfohlen. Das Spezialschuhwerk wird für den kranken oder fehlerhaften Fuß nach besonderen Maß- und Modellverfahren angefertigt, sodass der Schuh die speziell erforderlichen Maßnahmen wie Bettungen, Entlastungen, Stützung, Korrektur der Statik, Feststellungs- und Abwicklungshilfen bewirkt.
Um eine völlige oder überwiegende Kostenübernahme durch Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Versorgungsämter zu erhalten, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Mit dem das Rezept vom Arzt ausgehändigt wurde wird bei einem Orthopädieschumacher ein Blauabdruck und Fotos des Fußes angefertigt. Die Unterlagen werden mit einem Kostenvoranschlag zur Krankenkasse geschickt. Gesetzlich ist zurzeit eine Eigenbeteiligung an orthopädischen Straßenschuhen in Höhe von 76,- Euro festgelegt.
