Auf Drängen der Bundesländer sollen Fahranfänger künftig während der zweijährigen Probezeit keinen Alkohol mehr trinken dürfen, bevor sie sich hinter das Steuer eines Automobils setzen. Das Alkoholverbot soll unabhängig vom Alter der Führerschein-Neulinge gelten.
Nach Informationen des Autoclubs ACE sollen auch Aufputschmittel in die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen des Straßenverkehrsgesetzes aufgenommen werden.
Motivation des Gesetzgebers
Die Initiative wird damit begründet, dass rd. 4,5 Prozent aller Autounfälle in der Bundesrepublik mit Personenschäden auf Alkoholeinfluss zurückzuführen seien. Das Statistische Bundesamt bestätigt, dass der Anteil von Fahranfängern unter den Verkehrstoten besonders hoch sei. Jeder fünfte Unfalltote sei zwischen 18 und 25 Jahre alt. Ihr Anteil an der Bevölkerung betrage nur etwa acht Prozent.
Junge Autofahrer gelten wegen ihrer überproportionalen Beteiligung an Unfällen als Risikogruppe. Geringe Fahrpraxis, erhöhte Risikobereitschaft und die hohe Mobilität seien hierfür ursächlich.
Reaktionen auf die geplante Gesetzesänderung
Die Gesetzesinitiative stieß auf unterschiedliche Reaktionen.
Während der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Ausweitung des Alkoholverbots auf alle Autofahrer forderte, wobei er durch den verkehrpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Brandenburg, Wilfried Schrey, unterstützt wurde, lehnen Bündnis 90/Die Grünen die „populistische Sonderbehandlung von jugendlichen Fahranfängern“ ab. Kai Gehring, Sprecher der Bundestagsfraktion, erklärte, diese Regelung greife zu kurz. Erforderlich seien stattdessen verschärfte Kontrollen und vermehrte Prävention.
Alois Rhiel (CDU), hessischer Landesverkehrsminister, lehnt eine Ausweitung des Alkoholverbots auf alle Verkehrsteilnehmer ab. Er sagte der „Allgemeinen Zeitung“ in Mainz: „Null Promille heißt nicht Null Unfälle.“ Das Gros der Verkehrsteilnehmer ginge verantwortungsbewusst mit alkoholischen Getränken um. Ihnen ein Glas Wein zu verbieten, erhöhe die Verkehrssicherheit nicht. Er möchte daher an der geltenden 0,5-Promille-Grenze nach erfolgreich absolvierter Probezeit festhalten, zumal bereits die derzeitige Gesetzeslage eine Verurteilung bei Auffälligkeiten und Blutalkohol ab 0,3 Promille ermögliche. Hierauf wies auch der Automobilclub von Deutschland hin (AvD).
Der ADAC begrüßte die geplante Regelung und hob insbesondere hervor, dass wegen der geplanten 0,1 Promille-Grenze niemand kriminalisiert werde, der ein Mon-Chéri gegessen oder Hustensaft getrunken habe.