NSU-Prozess: Pflichtverteidiger wollen aufgeben – dürfen aber nicht

Am 219. Verhandlungstag reicht es Beate Zschäpes Verteidigern. Im größten Terrorprozess der letzten Jahrzehnte beantragen die Anwälte Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer, sie von der Pflichtverteidigung der Hauptangeklagten zu entbinden. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl lehnt dies am Nachmittag ab.

Der NSU-Prozess kann damit fortgesetzt werden. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl begründet die Ablehnung damit, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine gestörte Zusammenarbeit zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern vorlägen.

Die Hürden für eine Niederlegung des Mandats als Pflichtverteidiger sind hoch. Um von einem Pflichtmandat entbunden zu werden, muss der Anwalt oder die Anwältin detailliert darlegen, dass eine Verteidigung nicht mehr möglich ist. Die Gründe müssen ausführlich und konkret erläutert werden, doch dazu sah sich das Verteidiger-Trio nicht in ihrem Antrag vom Vormittag in der Lage. Im Antrag verwiesen die Anwälte auf die Schweigepflicht, von der sie Beate Zschäpe nicht entbunden hätte.

Im Juni hatte das Gericht Beate Zschäpe den Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger zugeordnet, nachdem Zschäpes Antrag abgelehnt worden war, die Anwältin Anja Sturm aus der Verteidigung zu entlassen. Bereits im Juli 2014 war sie damit gescheitert, ihre Pflichtverteidiger zu entpflichten – das weiterhin angespannte Verhältnis der Angeklagten zu ihren Anwälten ist ein Dauerthema im NSU-Prozess.

Zu ihrem neuen Anwalt Grasel scheint die Angeklagte ein gutes Verhältnis zu haben. Während der Sitzungen unterhält sie sich lebhaft mit Grasel, während sie ihre drei bisherigen Pflichtverteidiger Sturm, Stahl und Heer ignoriert. Wie sich das Verteidiger-Team in den nächsten Wochen aufstellen wird, ist noch völlig offen.

Die Rechtsprechung lässt Richter Manfred Götzl kaum eine andere Wahl, als den Antrag abzulehnen, die Entscheidung ist von vielen erwartet worden. Allein die Tatsache, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nicht mehr mit ihren Anwälten redet, reicht jedenfalls nicht aus, um von der Pflichtverteidigung entbunden zu werden. Die Pflicht, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Prozesses mitzuwirken, bewertet die Rechtsprechung sehr hoch.

Bundesanwaltschaft und Opferanwälte dürften erleichtert sein, dass der Mammutprozess mit dutzenden Nebenklägern und insgesamt über 100 Prozessbeteiligten planmäßig weitergeführt werden kann. Sie hatten sich ebenfalls für eine Ablehnung ausgesprochen. Gerade für die Angehörigen der Opfer waren die Zeugenaussagen und Auftritte vor Gericht zwar wichtig, aber auch sehr belastend – eine Neuaufnahme des Prozesses ist ihnen kaum zuzumuten.

Die Anklage wirft Beate Zschäpe die Beteiligung an zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen, 15 Raubüberfallen, Brandstiftung und weitere Verbrechen vor. Die Opfer sollen aus rassistischen Motiven ermordet worden sein. Der erste Verhandlungstag war der 6. Mai 2013, zurzeit sind weitere Termine bis in den Januar 2016 angesetzt.


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