Bei einem Neuwagenkauf sollten Sie nicht sofort den neuen Wagen kaufen. Es empfiehlt sich zu allererst ein erstes Beratungsgespräch mit dem Autohändler zuführen.
Lassen Sie sich Informationsmaterial, unverbindliche Finanzierungspläne und Muster-Kalkulationen mitgeben. Zuhause können Sie dann in aller Ruhe zwischen verschiedenen Anbietern vergleichen.
Neuwagenkauf: So wirds gemacht!
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1. Probefahrt
Wenn Sie tendenziell Kaufinteresse besitzen, sollten Sie zuerst einmal eine Probefahrt fordern. Nur so können Sie das eventuell neue Auto näher kennenlernen. Bei einem Schaden haftet der potentielle Käufer nur im Fall einer vorsätzlichen Beschädigung oder bei groben Fahrfehlern. Sonst greift die Vollkaskoversicherung durch den Händler.
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2. Garantie
Sollten Sie nun wirkliches Kaufinteresse besitzen, ist es bei einem Neuwagenkauf ganz wichtig darauf zu achten, dass der Händler oder Auto-Hersteller eine Garantie auf das neue Auto gewährt. Die gesetzliche Gewährleistung liegt in jedem Fall bei zwei Jahren ab der Übergabe des neuen Fahrzeugs. Dabei ist zu beachten, dass hier nur Ansprüche aufgrund von Mängeln abgedeckt werden, die schon vor der Übergabe am Fahrzeug vorhanden waren. Unter den Herstellern kann eine Garantie sehr unterschiedlich aussehen. Manche Garantien sichern zum Beispiel nur wenige Teile am Auto oder nur bestimmte Schäden ab. Auch knüpfen die Hersteller oft gewisse Bedingungen an eine Garantie. Dazu zählen zum Beispiel regelmäßig ausgeführte Inspektionen in einer vorgesehenen Vertragswerkstatt. Dabei sollten Sie beachten, dass solche Inspektionen auf eigene Kosten durchgeführt werden sollten.
Sie sollten auf jeden Fall die Garantie-Bedingungen genauestens studieren und auf das Kleingedruckte achten. Wichtig ist auch zu wissen, dass Ansprüche auf Garantieleistungen unabhängig zu Ansprüchen sind, die in der gesetzlichen Gewährleistung bestehen.
Sie sollten auf jeden Fall die Garantie-Bedingungen genauestens studieren und auf das Kleingedruckte achten. Wichtig ist auch zu wissen, dass Ansprüche auf Garantieleistungen unabhängig zu Ansprüchen sind, die in der gesetzlichen Gewährleistung bestehen.
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3. Werteverlust
Sobald Sie Ihr neues Auto ihr Eigen nennen und zum ersten Mal zugelassen haben, beginnt schon der Werteverlust. Dieser Verlust bei Neuwagen ist enorm. Wenn die Wagen später weiterverkauft werden, sind die Restwerte oftmals verschwindend gering, verglichen zum Preis der Neuwagen. Dies sollten Sie bei der Anschaffung eines Neuwagens berücksichtigen. Bei bestimmten Modellen, wie zum Beispiel einem Opel Astra ist der Werteinbruch relativ gering.