Neues Jahr, neue Regeln: Was ändert sich im kommenden Jahr für den deutschen Bürger? Wir haben das Wichtigste in ein paar Stichpunkten für Sie zusammengefasst.
Neues Punkt für Punkt
- Online-Shopping: EU-weites Widerrufsrecht
- Kennzeichnungspflicht für Lebensmittelhersteller
- Verkaufsverbot für leistungsstarke Staubsauger
- Regionalfenster für Lebensmittel aus der Region
- Steuerlicher Grundfreibetrag
- Der Kinderfreibetrag
- Elektronische Gesundheitskarte
- Porto
Ab Mitte Juni tritt europaweit ein einheitliches Widerrufsrecht für den Online-Einkauf in Kraft. Einkäufe können dann bis zu 14 Tage nach Warenerhalt widerrufen werden. Dabei muss der Käufer erklären, warum er die Ware zurückschickt.
Ab Dezember 2014 müssen Lebensmittelhersteller Zutaten besonders markieren, die Allergien hervorrufen könnten.
Ab September ist der Verkauf von Staubsaugern mit einer Leistung von mehr als 1.600 W aus Energiespargründen verboten.
Bereits ab Januar 2014 müssen lokale Hersteller von Lebensmitteln ein blau-weißes Etikett auf ihrer Verpackung platzieren, welches Auskunft über Herkunft, Verarbeitung und Verpackungsort geben soll.
Er steigt 2014 um 224,– auf 8.365,– EUR.
steigt von derzeit 4.368,– auf 4.440,– EUR.
Sie wird ab Januar für alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr Pflicht.
Nur, wer nicht in der Lage ist, zum Fotografen zu gehen – etwa als Pflegefall – ist von ihr ausgenommen.
Die Post erhöht das Briefporto von 0,58 auf 0,60 Cent.
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