Neue Corona-Regelungen: Fünf-Stufen-Plan mit Öffnungen und Einschränkungen

Nach einer mehrstündigen, teils kontrovers geführten Ministerpräsidentenkonferenz haben sich Bund und Länder auf Neuregelungen geeinigt, die eine stufenweise Öffnung des öffentlichen Lebens vorsehen. Ein Überblick.

Öffnungen sind vom Infektionsgeschehen abhängig

Grundsätzlich wurde sich auf eine Öffnung von Läden, Kultureinrichtungen und Dienstleistungsbetrieben in fünf Schritten ab dem 8. März geeinigt. Allerdings steht die Umsetzung dieser Schritte im Verhältnis zum aktuellen Infektionsgeschehen: Wenn in einem Land oder einer Region der Sieben-Tage-Inzidenzwert an mehr als drei Tagen auf über 100 Neuinfektionen ansteigt, gelten als Vorsichtsmaßnahme wieder die Regeln, die vor dem 7.März bestanden haben. Der Lockdown würde durch diese „Notbremse“ in diesen Gegenden folglich wieder Realität werden.

Erste Öffnungsstufe

Es sind wieder Treffen zwischen zwei Haushalten möglich, allerdings mit maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit, Paare werden als ein Hausstand angesehen. In Regionen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von weniger als 35 Neuinfektionen können sich Personen aus drei Haushalten treffen, die maximale Anzahl beträgt hier zehn Personen.

Zweite Öffnungsstufe

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen wieder öffnen – bei begrenzter Kundenanzahl und mit angewandten Hygienekonzepten. Dasselbe gilt für den Einzelhandel des täglichen Bedarfs sowie für Flug– und Fahrschulen, allerdings wird für diese Dienstleister auch ein entsprechendes Testkonzept vorausgesetzt.

Dritte Öffnungsstufe

Bundesländer, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner aufweisen, können den allgemeinen Einzelhandel wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die zugelassene Kundenanzahl sich an der Quadratmetergröße der Verkaufsfläche orientiert. Bei stabilen oder gar sinkenden Inzidenzwerten von weniger als 100 können die Bundesländer den Einzelhandel ebenfalls wieder öffnen, allerdings nur in eingeschränkter Form.

Auch botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten, Museen und Zoos dürfen wieder öffnen. Bei Inzidenzwerten unter 100 sind für Besucher allerdings Terminbuchungen und die Angabe der persönlichen Daten zur möglichen Kontaktverfolgung vorgesehen.

Kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen darf wieder im Freien stattfinden. Bei einem Inzidenzwert von mehr als 100 ist diese Erlaubnis auf Kinder bis zu 14 Jahren beschränkt.

Vierte Öffnungsstufe

Ab dieser Stufe dürfen die Außengastronomie, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Theater prinzipiell wieder öffnen – aber nur, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen nach Inkrafttreten beständig unter 50 Neuinfektionen liegt. Hallensport und Kontaktsport draußen ist in diesem Fall auch wieder möglich.

Sinkt die Inzidenz lediglich unter 100 Neuinfektionen, darf die Außengastronomie ebenfalls wieder öffnen. In diesem Fall allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung und Dokumentation der Kontaktdaten zur Nachverfolgung. Werden Tische mit Personen aus mehreren Haushalten reserviert, ist ein tagesaktueller Corona-Test erforderlich. Dasselbe gilt auch für Kulturbetriebe und den Sport.

Fünfte Öffnungsstufe

Die letzte Stufe des Plans sieht die Erlaubnis für Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Personen in Außenbereichen sowie für den Kontaktsport in Räumlichkeiten vor. Voraussetzung ist eine Sieben-Tage-Inzidenz, die beständig unter dem Wert von 50 bleibt.

Steigt die Inzidenz jedoch an drei aufeinanderfolgenden Tagen über den Wert von 50 an, besteht für den Einzelhandel wieder die Beschränkung bei der Kundenanzahl. Dasselbe gilt für kontaktfreien Sport in Räumlichkeiten sowie für den Kontaktsport im Außenbereich.

Bildnachweis: Pixabay, 1309682, Ann San

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