Namensänderung: Wie kann ich meinen Namen ändern lassen?

Eine Änderung des Namens kann nach deutschem Recht unter sehr unterschiedlichen Bedingungen durchgeführt werden – es kommt immer darauf an, welcher der Namen in welcher Situation und aus welchem Grund abgeändert werden soll. So werden Vornamen von den Eltern vergeben, wobei man sich später aus ihnen, wenn es mehrere sind, den Namen aussuchen kann, mit dem man sich identifiziert. Will man ihn ändern, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Beim Nachnamen gelten noch strengere Regeln, denn eigentlich ist er zur eindeutigen Erkennbarkeit der Person unabänderlich. Eine Änderung des Namens bei Kindern hingegen wird bei der Schließung einer neuen Ehe, Fragen der Vaterschaft und dem Sorgerecht geregelt.

Namensänderung: So wirds gemacht!

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Vornamenänderung

Vornamen können nur in Ausnahmefällen geändert werden. Diese Änderung wird beim Standesamt, der Kreisverwaltung oder dem Ordnungsamt beantragt, je nachdem wo sich im zuständigen Bereich die Namenänderungsbehörde befindet. Zu den Ausnahmen gehören exotische Namen, Situationen, in denen jemand schon immer anders genannt wurde, als der nach der Geburt eingetragene Name, bei der Eindeutschung von ausländischen Namen (bei der Einbürgerung zum Beispiel) und bei Transsexuellen, bei denen ein neuer Name ihrem Geschlecht entspricht.

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Nachnamen

Die Kriterien der Änderung bei Nachnamen sind klar umrissen:

  • Bei Namensgleichheit/Verwechslungsgefahr
  • Bei anstößigen/lächerlichen Namen
  • Schwierigen Namen in Schreibweise und/oder Aussprache
  • Bei Straftätern mit unverwechselbarem Namen
  • Anpassung bei Eheschließung an den des sorgeberechtigten, neuen Ehepartners
  • Anpassung bei Scheidung an den neuen Namen der Mutter
  • Anpassung an den Namen von Pflegeeltern, wenn keine Adoption möglich ist
  • sowie weitere Kriterien, die sich mit der Abstammung, der nationalen Zugehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einem Hofe oder einem Unternehmen und im guten Glauben aber widerrechtlich geführten Namen beschäftigen

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Namensänderung bei Kindern

Eine Namensänderung bei Kindern ist bei der Wiederheirat, der Einbennennung und wenn sich die Eltern nicht auf einen Namen einigen können möglich.

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Namensänderung: Vorgehensweise

Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Namens ist immer mit Verwaltungsaufwand verbunden und nur aus wichtigem Grund möglich. Ein entsprechender Antrag kann bei den zuständigen Behörden bezogen und auch abgegeben werden. Hierfür fallen Gebühren an, die sich von Kleinstbeträgen bis zu vielen hundert bis tausend Euro bewegen können.

Foto: Erwin Wodicka (Fotolia)

Eine Meinung

  1. Hallo ich heiße Nadine… ich würde gern mein namen ändern, weil ich ein stalking opfer bin, ich weiß wenn er seine strafe abgesetzt hat das er mich wieder findet. Eine morddrohung hatte ich auch schon bekommen gehabt. Darf ich mein ruf namen (Nadine) ändern lassen?
    mit freundlichen gruß

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