Eine Änderung des Namens kann nach deutschem Recht unter sehr unterschiedlichen Bedingungen durchgeführt werden – es kommt immer darauf an, welcher der Namen in welcher Situation und aus welchem Grund abgeändert werden soll. So werden Vornamen von den Eltern vergeben, wobei man sich später aus ihnen, wenn es mehrere sind, den Namen aussuchen kann, mit dem man sich identifiziert. Will man ihn ändern, sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Beim Nachnamen gelten noch strengere Regeln, denn eigentlich ist er zur eindeutigen Erkennbarkeit der Person unabänderlich. Eine Änderung des Namens bei Kindern hingegen wird bei der Schließung einer neuen Ehe, Fragen der Vaterschaft und dem Sorgerecht geregelt.
Namensänderung: So wirds gemacht!
Vornamenänderung
Nachnamen
- Bei Namensgleichheit/Verwechslungsgefahr
- Bei anstößigen/lächerlichen Namen
- Schwierigen Namen in Schreibweise und/oder Aussprache
- Bei Straftätern mit unverwechselbarem Namen
- Anpassung bei Eheschließung an den des sorgeberechtigten, neuen Ehepartners
- Anpassung bei Scheidung an den neuen Namen der Mutter
- Anpassung an den Namen von Pflegeeltern, wenn keine Adoption möglich ist
- sowie weitere Kriterien, die sich mit der Abstammung, der nationalen Zugehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einem Hofe oder einem Unternehmen und im guten Glauben aber widerrechtlich geführten Namen beschäftigen
Namensänderung bei Kindern
Namensänderung: Vorgehensweise
Foto: Erwin Wodicka (Fotolia)
Hallo ich heiße Nadine… ich würde gern mein namen ändern, weil ich ein stalking opfer bin, ich weiß wenn er seine strafe abgesetzt hat das er mich wieder findet. Eine morddrohung hatte ich auch schon bekommen gehabt. Darf ich mein ruf namen (Nadine) ändern lassen?
mit freundlichen gruß