Mittagspause im Arbeitsrecht: Hinweise für Unternehmer und Angestellte

Was zur Mittagspause im Arbeitsrecht steht, ist schnell zusammengefasst: nach sechs Stunden Arbeit ist eine halbe Stunde einzulegen. Die halbe Stunde kann auch auf zwei viertelstündige Pausen verteilt werden.

Die Mittagspause im Arbeitsrecht: grundlegende Pausenregelung

Als Mittagspause gilt eine Zeit nur dann, wenn der Arbeitnehmer keine Tätigkeiten für den Arbeitgeber ausübt.

Der Betriebsrat kann darauf Einfluss ausüben, wie die Pausen gelegt werden sollen. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern müssen im Übrigen leicht erreichbare Pausenräume vorhanden sein. Außerdem müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden bis zum nächsten Arbeitsantritt einhalten.

Acht zusätzliche Minuten Pause erhalten Akkord- und Fließbandarbeiter, hat die Metallindustrie für Nordwürttemberg und Nordbaden bestimmt.

Mittagspause im Arbeitsrecht: Bestimmung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, kann der Arbeitgeber allein über die Arbeitszeit bestimmen. Seine Mitarbeiter und deren Interessen unterliegen der Gleichbehandlung. Er kann bestimmen, wann und für wie lang eine Mittagspause einzulegen ist.

Fehlen genaue vertragliche Angaben zur Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber die Arbeitstage frei bestimmen. Ist auch keine sogenannte flexible Arbeitszeit vorgesehen, kann von Mitarbeitern allerdings auch nicht der Ausgleich von Minusstunden durch Überstunden verlangt werden.

Im Falle von Überstunden kann und muss er frei entscheiden, ob er diese auszahlt oder durch Freizeit ausgleicht.

Unfall in der Mittagspause: Vorsicht! Essen und spazieren gehen gefährlich

Versichert ist nur der Weg zwischen Wohnort und Arbeit, das Mittagessen ist Privatsache. Auch der direkte Weg zum Essen ist versichert. Beim Einkaufen aber nur, wenn der Einkauf lediglich zur Nahrungsaufnahme während der Arbeit dient.

Wenn Sie nicht den direkten Weg nehmen oder einen Spaziergang unternehmen, ist ein eventueller Unfall in der Mittagspause eine Angelegenheit für die Versicherung des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber hat aber nicht zu entscheiden, wo Sie das Essen aufnehmen. Nach einem Gerichtsbeschluss sind Sie auch auf dem Weg zum Essen versichert, wenn Sie das Essen zuhause zu sich nehmen.

Eine private Unfallversicherung ist von Vorteil. Mit ihr sind Sie gegen physisch und/oder psychisch dauerhaft beeinträchtigende Unfälle versichert, egal wo und wann diese geschehen.

Weiterführende Links:

http://rentenberatung-aktuell.de/20100115922/unfallversicherung/unfall-in-mittagspause

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