Mit dem Grooveshark Downloader an die neusten Hits: so geht’s!

Grooveshark ist mittlerweile schon eine sehr weit verbreitete Plattform zum Musik Hören im Netz. Mit Hilfe des Programms Grooveshark Downloader können Sie die Musik auch ganz leicht von der Plattform runterladen. Dazu bietet die Plattform auch eine ausgezeichnete Qualität mit Bitraten zwischen 192 und 320 kbits pro Sekunde.

Grooveshark Downloader: Was wird benötigt?

  • Die Software Grooveshark Downloader

 

Grooveshark Downloader: So wirds gemacht!

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Grooveshark Downloader runterladen

Bevor Sie mit dem Musik downloaden anfangen können brauchen Sie natürlich die Open Source Software, die Sie direkt über die Homepage des Herstellers kostenlos herunterladen können.

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Suchen und Downloaden

Die Software verfolgt ein ganz einfaches Prinzip: Im Grooveshark Downloader suchen Sie einfach die jeweiligen Songs mit Hilfe eines Begriffs, entweder aus dem Künstlernamen oder dem Titel. Jetzt brauchen Sie nur noch die Titel auszuwählen, welche Sie runterladen wollen und schon werden Sie direkt aus der Datenbank von Grooveshark runtergeladen. Um ein Album herunterladen zu können, sortieren Sie bei einem Künstler die Einträge einfach nach dem Albumnamen. Das geht in dem Sie oben im Tabellenkopf auf „Album“ klicken“. Leider zeigt der Grooveshark Downloader noch nicht Alben als extra Sortierung an. Stattdessen müssen Sie die Titel von Alben von Hand raussuchen.

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Problem: Legalität von Grooveshark

Die Seite Grooveshark wurde von den Plattenfirmen schon des Öfteren wegen ihrer mangelnden Legalität angeklagt. Der Grund: Bei Grooveshark laden die Nutzer die Titel hoch und deswegen dürfte ein großer Teil des Titelkatalogs nicht legal sein weder beim Anhören noch beim Runterladen. Als Alternativen bieten sich zum Beispiel der Youtube Song Downloader oder auch die Software Audials an, die beide entweder von Videoportalen oder anderen Portalen Musik herunterladen. Der Grooveshark Songdownloader dürfte jedoch für alle eine gute Wahl sein, die beim Musik hören sowieso auf das Portal zurückgreifen.

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