Mietvertrag kündigen

Grundsätzlich sind alle Vermieter anzusprechen die den Mietvertrag unterzeichnet haben. Ebenso ist die Kündigung Mietvertrag von allen Mietern die unterzeichnet haben zu unterschreiben.

Mietvertrag kündigen wegen Sonderkündigungsrecht
Bestimmte Ereignisse berechtigen von dem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dies betrifft die Ankündigung einer Modernisierung, die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete, eine Mieterhöhung nach Modernisierung, eine Mieterhöhung auf Grund gestiegener Kapitalkosten, eine Mieterhöhung für Sozialwohnungen, eine Versetzung an einen anderen Dienstort bei Soldaten, Geistlichen und Beamten, Tod des Hauptmieters, Verweigerung der Untervermietung und Unzumutbarkeit auf Grund gravierender Mängel der Mietsache.

Kündigung Mietvertrag in weiteren Fällen
Eine weitere Möglichkeit ist einen Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermietern abzuschließen.

Dazu ist eine Übereinstimmung beider Partner notwendig und Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden. In bestimmten Fällen ist es auch möglich einen Nachmieter zu stellen. Es gibt aber einige Dinge die zu beachten sind. Ein weiterer Fall ist die fristlose Kündigung Mietvertrag bei Gefahren.

2 Meinungen

  1. AW Internet Business

    Neben den oben aufgeführten Gründen zur Kündigung eines Mietvertrages kann insbesondere der Vermieter noch weitere Gründe geltend machen, um einen Mietvertrag zu Kündigen:

    Vertragswidriger Gebrauch: Vertragsbruch durch den Mieter.

    Schleppende Mietzahlung: Unpünktliche Überweisung der Miete über mehrere Monate.

    Zahlungsverzug: Mietschuld des Mieter, ausbleibende Mietzahlungen.

    Eigenbedarf: Fristgerechte Kündigung durch den Mieter

  2. Hallo,
    im obigen Artikel heißt es: „Die Kündigung des Mietvertrages muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Zusendung mit einem Einschreiben oder der Einwurf in den Briefkasten des Vermieters unter Beisein eines Zeugen garantieren keine Probleme wegen Einhaltung von Fristen.“

    Hier sind zwei Punkte herauszugreifen, die Ihnen bei strikter Befolgung des oben zitierten Satzes große Schwierigkeiten bereiten könnten:
    1. Dass die Kündigung GRUNDSÄTZLICH schriftlich zu erfolgen habe. Vergessen Sie das Wort GRUNDSÄTZLICH, machen Sie eine Kündigung eines Mietvertrages IMMER, und zwar IMMER schriftlich. Die Ausnahmen, die zum Wort „grundsätzlich“ gehören, sind so kompliziert und auslegungsfähig, dass Sie diese vermeiden können, wenn die Kündigung IMMER schriftlich erfolgt.
    2. Zusendung durch einen Einschreibebrief sei sicher. Das stimmt nicht. Stellen Sie sich vor, der Vermieter holt den Einschreibebrief aus irgendwelchen Gründen nicht ab. Was ist dann? Dann ist dieses Kündigungsschreiben nicht zugegangen. Punktum. Und Sie verlassen sich auf den Zugang der Kündigung. Die Folgen können Sie sich ausmalen!
    Eine Kündigung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung. Wenn kein Zugang erfolgt ist, existiert keine Kündigung.
    Lesen Sie http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/568.html

    Gruß
    Conny

    Die Zusendung mit einem Einschreiben

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