Mietrecht – gesetzliche Regelung für Mieter und Vermieter

Auch wenn sich das Wort „Miete“ nicht nur auf das Wohnen bezieht, sondern ganz Allgemein auf Dinge, die sich vermieten lassen, so verbindet man gedanklich doch damit meistens die Rechten und Pflichten beim Mieter und Vermieter einer Wohnung.

Das Mietrecht bildet die rechtliche Grundlage für Mietverhältnisse

Um eine Grundlage in der Rechtsprechung für das Mietverhältnis zu haben (und auch um Streitigkeiten vorzubeugen) wird zwischen den Parteien ein Mietvertrag geschlossen. Ein Mietvertrag ist eine wichtige Sache, die größtenteils ein friedliches Zusammenleben von Mieter und Vermieter unterstützt.

Doch ab und an gibt es Momente, wenn der Haussegen schief hängt. Die Paragraphen 535 bis 548 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind dann für die wichtigsten Fragen zuständig. Doch das Mietrecht wird in verschiedenen Gesetzestexten geregelt.

Im BGB ist das Mietrecht festgelegt

So sind die Paragraphen 535 und folgende BGB zwar die ersten Anlaufpunkte, werden dann aber dicht gefolgt vom Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), der Zweiten Berechnungsverordung (II. BVO), der Neubaumietenverordnung (NMV), dem Zweiten Wohnungbaugesetz (II. WoBauG), dem Wohnraumförderungsgesetz und das Miethöhegesetz (seit 2001 Teil des BGB).

Hierbei nicht den Überblick zu verlieren und jegliche Regelung und deren Änderungen zu beachten, fällt oftmals nicht leicht. Hilfe bieten Ratgeber in Fachzeitschriften, der Deutsche Mieterbund und Mieterberatungen. Auch im Internet finden sich einige gute Tipps und Seiten, auf denen aktuelle Urteile zum Mietrecht bereitgehalten werden.

Werbung

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*