Mietkautionskonto und Mietkautionssparbuch

Das Mietkautionskonto mit Barkaution war bis ins das Jahr 2001 hinein die einzige Methode, eine Kaution anzulegen. Mit der Änderung des § 551 Abs. 3 BGB vom 1. September 2001 sind jedoch auch variierende Anlageformen möglich: Manche Vermieter legen ein Sparbuch für die Mieter an, manche verlangen weiterhin die Barkaution und legen diese auf einem getrennten Konto an (wobei es sich ebenfalls um ein Mietkautionskonto handelt, auf das der Vermieter jedoch alleinigen Zugriff hat) und es gibt eben die Möglichkeit, ein Mietkautionskonto zusammen mit dem Vermieter anzulegen.

Mietkautionskonto anlegen

Das Anlegen des Mietkautionskontos obliegt in der Regel dem Vermieter allein. Dieser besitzt meistens ein oder mehrere Konten, die getrennt von seinem übrigen Vermögen sind und verwahrt hier die Kautionen, die aus der Vermietung seiner Eigentümer resultieren. Das Konto ist gebührenfrei, wird jedoch verzinst.

Die Zinserträge gehen zugunsten der Mieter und werden einmal jährlich aufgelistet. Da der Vermieter jedoch alleiniger Zugriffsberechtigter ist, haben die Mieter selbst keine Möglichkeit, an ihr Geld zu kommen. Man muss nach dem Auszug aus einer Wohnung also darauf hoffen, dass man die gesamte Kaution ordnungsgemäß zurück bekommt. Das ist in der Regel auch kein Problem, es gibt aber natürlich auch schwarze Schafe unter Vermietern.

Mietkautionssparbuch: Vor- und Nachteile

Eine andere Möglichkeit, die im Gegensatz zum Mietkautionskonto beiden Parteien einen Zugriff einräumt, ist das Mietkautionssparbuch. Die meisten Vermieter lassen sich jedoch, aufgrund eines schwierigen Zugriffs, nicht darauf ein eine solches zusammen mit dem Mieter anzulegen. Es gibt jedoch dennoch die Möglichkeit, ein Sparbuch für die Mietkaution einzurichten, wenn man es nämlich als Mieter selbst bei der Bank anlegt und dann einen Sperrvermerk hinzufügt. Dieses Verfahren gleicht einer Pfändung.

Möchten Vermieter oder Mieter auf das Sparbuch zugreifen, ist dies nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Das kann problematisch werden, wenn man das Mietkautionssparbuch nach einem Auszug auflösen will. Sollte der Vermieter noch Forderungen stellen, seien diese berechtigt oder unberechtigt, kann es vorkommen, dass er der Auflösung nicht zustimmt.

2 Meinungen

  1. Hannes Birnbacher

    Und dann gibt es auch noch völlig kostenlos die Anlage bei der Bundeswertpapierverwaltung. Der Mieter kauft die sogenannte Tagesanleihe in Höhe der vereinbarten Kaution. Sie verbleibt auf einem Konto, das auf seinen Namen läuft, aber er lässt per vorbereitetem Formular einen Sperrvermerk zugunsten seines Vermieters eintragen (http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/private-anleger/schuldbuchkonto-brauftraege-formulare/verpfaendung-mietkaution/). Der Zinssatz ist derzeit nicht der Rede wert, aber der Mieter bleibt die ganze Zeit im Besitz seiner Kaution und (nur) er kann sie sich auszahlen lassen, wenn der Vermieter sie nach dem Auszug freigegeben hat.

  2. Claudia von mietkautionskonto.info

    Mittlerweile gibt es ja außer dem normalen Sparkonto und wie von Hannes angesprochen noch weitere Formen der Kautionshinterlegung. So kann man zum Beispile einen Bausparvertrag teil verpfänden oder aber auch ein Depot, welches wesentlich höhere Erträge wie ein normales Sparkonot bringen kann.GrußClaudia

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