Mediation: Die Möglichkeit einen Konflikt ohne Rechtsstreit zu lösen

Bei der Mediation wird die Rolle des Vermittlers durch eine geschulte Personen, dem Mediator oder der Mediatorin, ausgefüllt, die sich den Streit zweiter Parteien von außen betrachtet und die Argumente beider abwägt, ohne sich selbst dabei einzubringen und bevor ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Anders als bei Schiedsleuten geht es hierbei nicht darum, jemandem Recht zu geben, sondern den Austausch der Argumente auf einem vermittelndem Niveau voranzutreiben, um die Konfliktlösung zu begünstigen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen.

Mediation: Streitvermittlung durch dritte

Die Mediation ist damit ein weites und komplexes Feld, bei dem Erkenntnisse aus Psychologie, Kommunikation, Verhalten, Verhandlungspraxis und Problemlösung zusammengetragen werden, um beide Interessenlagen in Einklang zu bringen. Mediatoren gehen dabei nach verschiedenen Theorien und Ansätzen vor und durchlaufen mindestens fünf Phasen, die durch weitere Maßnahmen ergänzt und begleitet werden können.

Zunächst müssen beide Parteien einverstanden und bereitwillig sein, eine dritte Partei als Mediator in den Konflikt zu lassen. Die beiden Standpunkte werden im Anschluss dargelegt, um dann im dritten Schritt genau auf ihre Herkunft und die damit verfolgten Interessen untersucht zu werden. Darauf folgen Lösungsvorschläge und Optionen, die diskutiert werden, bis dann Ergebnisse festgehalten und Verhaltensweisen vereinbart werden.

Konfliktlösung durch gemeinsames Erarbeiten

Was kurz umrissen einfach und logisch erscheint, ist in den meisten Streitfällen ein enorm schwieriger Akt, bei dem Mediatoren genau auf die Parteien hinsichtlich Körpersprache, Rhetorik und anderen Kommunikationsmitteln achten müssen, um Lösungen auch von den Parteien selbst zu  erreichen.

Die Anwendungsgebiet der Mediation sind dabei ausgesprochen vielfältig. Von innerbetrieblichen Streits über familiäre Auseinandersetzungen wie einer Scheidung oder jener zwischen Geschäftspartnern bis zum sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich bei außergerichtlichen Schlichtungen ist der Einsatz der Methoden überall dort angebracht, wo es einen Bedarf zur Konfliktlösung gibt.

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