Irgendeinen Tod muss man immer sterben. Wenn Sie einen Lohnsteuerfreibetrag berechnen und beantragen, dürfen Sie darauf hoffen, dass Ihr Arbeitgeber weniger von Ihrem Gehalt abziehen wird.
Um Ihre Ansprüche auf den Freibetrag nachzuweisen, müssen Sie dafür aber zum Jahresende die Steuererklärung machen, auch wenn sie aus keinem sonstigen Grunde anstünde – das ist der Preis!
Lohnsteuerfreibetrag berechnen und beantragen – Auslagen checken und Lohnsteuer senken
Anspruch auf den Lohnsteuerfreibetrag haben Sie, wenn Ihre Aufwendungen für bestimmte Zwecke eine festgelegte Grenze überschreiten. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie die Ausgaben im Vorjahr als Referenz bedienen und zusammenzählen. Rechnen Sie mit höheren oder niedrigeren Ausgaben im kommenden Jahr oder stellen Sie den Antrag zum ersten Mal? Je nachdem sollten Sie zu einem anderen Formular greifen.
Spezialfall für 2011: Lohnsteuerfreibetrag berechnen und beantragen ohne neue LST-Karte
Für 2011 wurden keine Lohnsteuerkarten angefertigt. Es war eine Umstellung auf ein elektronisches System geplant; diese soll nach Verzögerungen erst 2012 getätigt werden. Daher werden alle Eintragungen für 2011 auf Ihrer Lohnsteuerkarte von 2010 Platz finden.
Lohnsteuerfreibetrag berechnen und beantragen: So wirds gemacht!
Voraussetzungen für den Lohnsteuerfreibetrag
Wofür es Freibeträge gibt
- zu Ausbildungszwecken auswärts untergebrachte Kinder
- Spenden und Parteizuwendungen
- erwartete/zu erwartende Verluste aus gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeiten oder der Vermietung von Immobilien
- zweites Dienstverhältnis in Lohnsteuerklasse VI
- beruflich bedingte Kinderbetreuungskosten
- doppelte Haushaltsführung
Wofür es Freibeträge gibt: Werbungskosten
- tägliche Fahrt zur Arbeit
- Ausgaben für Arbeitsmaterialien (Fachbücher, technisches Equipment, Werkzeuge, Arbeitskleidung, Einrichtung, …)
- Dienstreisen
- Fortbildungskosten
- Bewerbungskosten
Wann Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag stellen?
- Sie brauchen den Freibetrag zum ersten Mal.
- Ihre Ausgaben werden voraussichtlich höher oder niedriger ausfallen als im Vorjahr.
- Auf der Lohnsteuerkarte muss eine vom Vorjahr abweichende Kinderzahl eingetragen werden.
Antrag ausdrucken, ausfüllen, abschicken
Tipps und Hinweise
- Für die Anstellung einer Haushaltshilfe gilt eine Besonderheit: Sie muss für eine Person im Haushalt angestellt sein, welche die Anstellung wegen Krankheit erforderlich macht, oder wenn Sie oder Ihr Lebenspartner das 60. Lebensjahr vollendet hat. Der Freibetrag für eine Haushaltshilfe beträgt 624 Euro.
- Formulare gibt es beim Finanzamt
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