Lehrer ohne Arbeitszimmer

Ab dem Jahr 2007 soll die steuerliche Abzugsfähigkeit des
häuslichen Arbeitszimmers gestrichen werden. Doch das nach dem Unterricht die
Arbeit noch nicht beendet ist, sollte wohl mittlerweile jedem klar. Gegenüber
WDR2 berichtet ein Lehrer: „Wir haben hohe Zeiten, die wir zu Hause arbeiten
müssen, wir haben zwei bis drei Stunden täglich garantierte Arbeitszeit zu
Hause und da braucht man auch als Lehrer einen Arbeitsplatz.“ In Lehrerzimmern
sei eine solche Arbeit nicht möglich, die seien viel zu klein.
 

Sollen die Lehrer nicht mehr zu Hause arbeiten, dann muss
ihnen in der Schule ein Arbeitsplatz nach der entsprechenden
Arbeitsplatzrichtlinie zur Verfügung gestellt werden.
Dass auch dafür die räumlichen und finanziellen Mittel
fehlen, scheint den Finanzbehörden bisher nicht klar zu sein. Auf der
Internetseite „Der Lehrerfreund“ lassen einige Lehrkräfte ihrem Unmut über die
geplante Änderung freien Lauf. Ein S. Bleschke schreibt dort: „Die Konsequenz
der Nichtabsetzbarkeit von Arbeitszimmern für Lehrer ist für mich ganz einfach:
Ich werde kein Arbeitszimmer mehr haben, sondern mir in der Schule einen
Arbeitsplatz einrichten. Zu Hause habe ich nun endlich „Feierabend“.“ Britta
schreibt: „Ich müsste mir einen Arbeitsplatz gerade in einem Klassenzimmer
einrichten – im Lehrerzimmer bin ich froh, wenn ich eine Thermoskanne neben die
Bücher zwängen kann.“
 
Doch Kosten sollen in Zukunft nur noch dann anrechenbar sein, wenn das
häusliche Arbeitszimmer auch Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist – 90
Prozent der Zeit müssen dort verbracht werden. Dass Arbeitsmittel auch weiterhin abgesetzbar sind, ist da nur ein schwacher Trost.
(via reticon.de)

3 Meinungen

  1. Arbeitszimmer für Lehrerinnen und Lehrer – in Hessen wird es nicht benötigt.

  2. Das überall gespart wird, ist ja nichts neues.
    Vielleicht ändert sich ja nächstes Jahr etwas zu Gunsten der Steuerzahler, wenn der Wahlkampf beginnt.
    Sind ja jetzt schon sehr viele Steuergeschenke im Gespräch.

  3. Wenn das Dienstzimmer in der Schule eingeschränkt benutzt werden darf (Mitbenutzung durch Dritte, Temperaturabsenkung außerhalb der Unterrichtszeit), kann ein Schuldirektor sein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Weitere Informationen unter: http://www.akademikerkredit.de/lehrer.html

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