Kündigungsschreiben verfassen: Formale Anforderungen

Jeder hat das Recht zu kündigen. Zwar gibt es das geltende Rechtsprinzip der Vertragstreue (pacta sunt servanda), aber ebenso das der Aufhebungsfreiheit, wonach jeder einen eingegangenen Vertrag auch wieder lösen kann.

Dies macht man mit der Kündigung, die in schriftlicher Form erfolgen muss, egal ob bei Handy-, Fitnessstudio-, Miet- oder Arbeitsvertrag. E-Mails oder eine mündliche Kündigung haben vor dem Gesetz keinen Bestand und sind daher ungültig, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag bzw. den AGB’s anders geregelt.

Kündigungsschreiben verfassen: fristlose Kündigung

Es gibt zwei Arten der Kündigung. Für die außerordentliche oder fristlose Kündigung muss beim Arbeitnehmer ein wichtiger Grund wie Umzug oder eine schwere Erkrankung vorliegen, beim Arbeitgeber etwa Insolvenz oder schwerer Diebstahl bzw. grobes Fehlverhalten des Angestellten. Im Kündigungsschreiben selbst, muss dieser Grund aber nicht genannt werden. Erst, wenn der oder die Gekündigte den Grund der Vertragsauflösung einfordert, muss schriftlich Auskunft gegeben werden. Vor einer fristlosen Kündigung mit einem Vertragspartner, der seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachkommt, steht die Abmahnung.

Es kann auch sein, dass man bei einer vorzeitigen Kündigung auf bestimmte Dinge verzichten muss: Bei der Kündigung von vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf des vertraglich festgehaltenen Termins bekommt man lediglich das selbst Eingezahlte, nicht aber die Zuzahlungen.

Kündigungsschreiben verfassen: fristgerechte Kündigung

Die ordentliche oder fristgerechte Kündigung berücksichtigt die vertraglich vereinbarten oder aber die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen. Bei Arbeitsverträgen beispielsweise beginnen diese mit einer Grundkündigungsfrist von 4 Wochen und verlängern sich mit steigender Beschäftigungsdauer, bei Mietverträgen liegt die Frist bei 3 Monaten, sofern nicht anders geregelt. Erfolgt eine Kündigung durch den Arbeitgeber, so soll der Arbeitnehmer darauf hingewiesen werden, dass dieser sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden soll. Das und eine Begründung für die Kündigung haben aber keine Bedeutung für die Wirksamkeit derselben.

Formale Anforderungen einer Kündigung

Ein Kündigungsschreiben muss neben Namen, Adresse und Gegenstand des Schreibens, in diesem Fall der Kündigung eines Vertrages, eines Arbeitsverhältnisses oder einer Mitgliedschaft, auch den Kündigungszeitpunkt angeben.

Ist man sich nicht ganz sicher, an welchem Tag der genaue Termin des Endes der Kündigungsfrist liegt, kann man sich mit der Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ behelfen. Um die Kündigung wirksam zu machen, fehlt nur noch die persönliche Unterschrift.

Damit hat das Schreiben vor dem Gesetz bestand. Darüber hinaus ist es jedoch ratsam, um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, auch wenn Vertragspartner nicht zu einer Kündigungsbestätigung verpflichtet sind. Ferner sollte man als Arbeitnehmer um ein Qualifizierendes Arbeitszeugnis bitten, um beim neuen Arbeitgeber nicht nur seinen Arbeitsumfang vorweisen zu können, sondern auch eine Bewertung.

Versand der Kündigung

Um sicher zu gehen, dass das Schreiben seinen Adressaten rechtzeitig erreicht hat, sollte es per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. So kann im Zweifelsfall nachgewiesen werden, dass die Frist gewahrt wurde. Oder besser noch, man gibt es persönlich ab und denkt daran, sich den Eingang des Kündigungsschreibens mit Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen.

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4 Meinungen

  1. Komme gerade von WIKI, alles fantastisch und so aber ein Muster fehlt. Danke – gut geschrieben bytheway

  2. Wenn es interessiert. Auf dieser Webseite finden sich passende Musterkündigungsschreiben.

  3. Interessante Website für Kündigungsschreiben inklusive direktem Fax-Versand.

  4. Ist es möglich ein Kündigungsschreiben für ein Wohn-Mietverhältnis auch per
    FAX zu versenden?

    mfG
    Dieter Bacher
    Meersburg/Bodensee
    31.08.2012

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