Insolvenz anmelden: Wie gehe ich vor?

Wenn man Insolvenz anmelden muss, stellt sich zunächst die Frage, ob einer juristischen Person, also einer Firma, das Geld ausgeht oder einer natürlichen Person. Im ersten Fall ist dann das Insolvenzrecht anzuwenden, im zweiten die Privatinsolvenz. Für beide gelten unterschiedliche Vorgehensweisen. Drei mögliche Ursachen kommen in Betracht, um Insolvenz anmelden zu können: Zahlungsunfähigkeit, wenn man mindestens einem fünftel der ausstehenden Zahlungen nicht mehr nachkommen kann, drohende Zahlungsunfähigkeit bei mangelnder Liquidität und Überschuldung, wenn selbst das Betriebsvermögen nach dem derzeitigen Wiederverkaufswert nicht mehr ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken.

Insolvenz anmelden: So gehen Sie vor!

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Juristische Personen

Als Geschäftsführer eines Unternehmens muss man sofort einen Antrag auf Insolvenz anmelden, sobald eine der Ursachen hierfür gegeben ist. Man hat drei Wochen Zeit, um das Geschäft sanieren zu können, wartet man zulange mit dem Antrag kann man sich der Insolvenzverschleppung schuldig machen.

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Einzelunternehmer/Freiberufler

Einzelunternehmer und Freiberufler brauchen keinen Antrag zu stellen. Man kann auch abwarten und erst einmal den Betrieb einstellen und abwickeln, bis man einen Antrag einreicht. Während des laufenden Geschäftes den Antrag zu stellen, ist für die Deckung der Schulden bei den Gläubigern oft günstiger, bei einem Antrag nach der Abwicklung kann es leichter sein, die eigene Entschuldung voranzutreiben.

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Beratung

Jeder Fall ist anders: Es ist unablässig, sich bei drohender Insolvenz frühzeitig mit einem Rechtsanwalt zu treffen. Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können als Ansprechpartner fungieren. Mit ihnen können die weiteren Schritte geplant und die Möglichkeiten sondiert werden.

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Antragstellung

Der Antrag kann schriftlich vom Schuldner gestellt werden, aber auch vom Gläubiger. Der Insolvenzgrund muss angegeben werden und ob der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden soll. Für Unternehmen gilt lediglich die Wahrung der Schriftform, für die Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz gibt es spezielle Vordrucke. Der Antrag sollte wenn möglich persönlich beim Insolvenzgericht abgegeben werden.

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Insolvenzverfahren

Nach der Antragstellung wird das Insolvenzverfahren ausgelöst. Es wird zuerst einmal geklärt, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und wie es um das Vermögen des Antragstellers bestellt ist. Hierfür kann ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden, der diese Auskünfte ermittelt. Liegen genug Gründe vor und reicht das Vermögen aus, um die Verfahrenskosten zu decken, wird es durch das Gericht initiiert – wenn nicht, wird es wegen Mangels an Masse abgewiesen.

Tipps und Hinweise

  • Weitere Inforamtionen zum Insolvenzrecht finden Sie hier.
  • Wie ein Insolvenzantrag auszusehen hat erfaren Sie hier.

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3 Meinungen

  1. Kontenprüfung

    Bevor Insolvenz angemeldet wird, egal ob im geschäftlichen oder privaten Bereicht sollte geprüft werden, ob die Zahlungsunfähigkeit mit rechten Dingen zugeht. Meistens rechnen sich die Banken reich und keiner merkt es. Stichworte hierzu sind: falsche Wertstellung, falsche Zinsabrechnung und falsche/fehlende Zinsanpassung.

  2. Leider wird es nun immer öfter vorkommen, dass Menschen Insolvenz anmelden müssen. Ein trauriges und in vielen Fällen auch sehr tragisches Schicksal. Vielen Dank für den aufschlussreichen Beitrag!

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