„Kriegshetzer“ und „Dschihadist“: Bundespräsident Joachim Gauck im Kreuzfeuer

Bundespräsident Joachim Gauck (74) fordert von Deutschland mehr internationales Engagement und schließt damit auch Militäreinsätze nicht aus. Seine Äußerungen sorgten für scharfe Kritik – insbesondere aus den Reihen der Linken. Einige Politiker werfen ihm Kriegstreiberei vor.



Scharfe Kritik an Gaucks Worten

Innerhalb weniger Monate hat sich Joachim Gauck zum zweiten Mal zur deutschen Außenpolitik zu Wort gemeldet. Er beklagt, dass sich Deutschland zu wenig um Konflikte und Menschenrechtsverletzungen in der Welt kümmere. Das allein hätte zu keiner großen Debatte geführt. Der Bundespräsident forderte jedoch klar, dass sich Deutschland auch militärisch engagieren müsse. Nun sieht er sich mit heftigen Reaktionen konfrontiert: Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete und Friedensaktivist Jürgen Todenhöfer verbreitete eine Fotomontage, die Gauck als Dschihadisten zeigt. Der Linken-Abgeordnete im brandenburgischen Landtag Norbert Müller bezeichnete den Bundespräsidenten sogar als „widerlichen Kriegshetzer“.

Gauck bekommt Rückendeckung aus der großen Koalition

Spitzenpolitiker der großen Koalition nehmen Gauck in Schutz: SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann verurteilte die Ausführungen von Norbert Müller als „unglaubliche Entgleisungen“. Der Fraktionschef der Linksfraktion im Bundestag Gregor Gysi relativierte die Aussagen des Parteikollegen dagegen. Er antwortete auf die Vorwürfe von Thomas Oppermann, dass Müller nur über das Ziel hinausgeschossen sei. Zudem stellte Gysi klar, dass niemand die Linke für eine einzelne Äußerung in Generalhaftung nehmen könne.

Potsdamer Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet

Die besonders scharf formulierte Kritik von Jürgen Todenhöfer und Norbert Müller heizte nicht nur die politische Diskussion an, mittlerweile hat sich auch die Potsdamer Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Laut Paragraf 90 des Strafgesetzbuches kann die Verunglimpfung des Bundespräsidenten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Allerdings muss der Bundespräsident die Strafverfolgung ausdrücklich ermächtigen.

Bildurheber: Thinkstock, Getty Images News, Adam Berry

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