Krankenkassenvergleich der Beiträgen
Seit dem 01.01.2009 gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen einen Einheitsbeitragssatz von 15,5% von Bruttogehalt. Das bedeutet Ihnen als Arbeitnehmer werden 15,5% vom Gehalt abgezogen. Ihr Arbeitgeber zahlt noch einmal dieselbe Summe an die Krankenkasse, die Sie auch gezahlt haben.
Möchten Sie lieber eine private Krankenversicherung, müssen Sie gut vergleichen und einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel Beamter, selbstständig oder Freiberufler sein und ein Bruttojahresgehalt von 46.800€ übersteigen.
Krankenkassenvergleich der Leistungen
Etwa 95% der Leistungen, die Ihre Krankenkasse erbringt, sind gesetzliche vorgeschrieben und stehen Ihnen somit auch gesetzlich zu, doch vergleicht man die Leistungen, fallen trotzdem Unterschiede beim Krankenkassenvergleich auf.
Die Krankenkasse bezahlt für Ihre Behandlung also das, was unbedingt notwendig ist, unabhängig davon, wie hoch der Beitrag ist, den Sie einzahlen.
Der Beitrag, den Sie bei einer privaten Krankenversicherung zahlen müssen, richtet sich weitestgehend nach Ihren eigenen Wünschen. Je nachdem welche Leistungen der Krankenkassen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Es sind jedoch auch noch einige andere Faktor entscheidend, wie beispielsweise Ihr Alter, Ihr Geschlecht und natürlich auch Ihr aktueller Gesundheitsstand.