Kfz Gutachten – sinnvoll für Geschädigte

Es ist wichtig, dass bei einem Unfall alle entstandenen Schäden und die genaue Höhe der Kosten ermittelt werden. Daher empfiehlt es sich, einen Unfallgutachter einzuschalten. Dies gilt auch, wenn man den Unfall nicht verursacht hat, denn oft werden Vorschäden mit abgerechnet. Was verbirgt sich genau dahinter? Wie funktioniert es? Wer übernimmt die Kosten? Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen rund um das Kfz-Gutachten.

Unfallgutachten zur Beweissicherung

Bei einem Unfall sind Betroffene mit der Situation oftmals überfordert. Doch es gilt, Ruhe zu bewahren und sich an die bewährten Verhaltensregeln zu halten:

  • Unfallstelle sichern
  • Polizei und falls nötig Notarzt anrufen
  • Erste Hilfe
  • Kontakt- und Versicherungsdaten austauschen
  • Schäden an den Fahrzeugen dokumentieren

Daneben ist es ratsam, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen. Wie hoch der Schaden tatsächlich ausfällt, können Laien oftmals schwer einschätzen, da es an den erforderlichen Sachkenntnissen mangelt. Häufig streiten die Betroffenen und es lässt sich keine Einigung erzielen:

  • Wer trägt die Schuld?
  • Handelt es sich um Unfall- oder Vorschäden?
  • Wie hat sich der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall verringert?

Viele Fragen gilt es zu beantworten. Klarheit schafft ein Unfallgutachten von Gutachterix. Egal, ob eigenes oder Fremdverschulden, es fasst sämtliche Schäden zusammen, berechnet die genauen Reparaturkosten und ermittelt den Restwert des Fahrzeugs oder Wiederbeschaffungswert. Schäden an der Fahrzeuggeometrie als Folge eines Unfalls lassen sich beispielsweise nicht so einfach erkennen. Das Unfallgutachten dokumentiert für die Versicherung und, falls erforderlich, das Gericht alles Wichtige. Es bietet Ihnen Sicherheit bei der Schadensabwicklung und schützt vor kostspieligen falschen Entscheidungen. Nicht nötig wird die Beauftragung eines Gutachters im Falle von Bagatellschäden, in denen eine gewisse Schadenshöhe nicht überschritten wird.

Achtung: Am besten eigenen Unfallgutachter beauftragen!

Unfallgutachten werden in der Regel von unabhängigen Kfz-Sachverständigen vorgenommen. Zur schnellen Abwicklung des Schadens bieten viele Versicherer den Kunden einen internen Unfallgutachter an. Er ist im Namen des Versicherungsunternehmens tätig, sodass er auch dessen Interessen vertritt. Sie haben jedoch als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen eigenen Unfallgutachter zu beauftragen. So stellen Sie eine Neutralität und größtmögliche Professionalität sicher. Wenn der Unfallhergang und somit ebenso die Schuldfrage ungeklärt ist, muss die Übernahme nach der Klärung beim gegnerischen Versicherungsunternehmen beantragt werden. Wenn von keiner Partei ein Gutachten eingebracht wurde, holt das Gericht, wenn die Sachlage strittig ist, gegebenenfalls selber ein Gutachten ein.

Fazit

Ob Verursacher oder Geschädigter, ein Unfall ist immer nervenaufreibend. Die Regulierung des Schadens geht für beide Parteien mit einem hohen Aufwand einher. Wichtig für die ordentliche Abwicklung der Forderungen ist ein Unfallgutachten. Es hilft dabei, die Art, den Umfang und die Höhe des entstandenen Schadens festzustellen. Selten sind sich die Beteiligten darüber einig, wer Schuld am Unfall hat und welche Schäden darauf zurückzuführen sind. Das Gutachten des Kfz-Sachverständigen ermittelt die tatsächliche Schadenshöhe und verhindert unnötige Restwertverluste. Es ist zudem ein wichtiges Beweismittel zur Bewertung des genauen Unfallhergangs und Beweiswert bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie sind nicht gebunden und können selber wählen, wen Sie als Gutachter beauftragen. Der gegnerische Versicherer bietet oft eigene Sachverständige. Doch bedenken Sie, dass er stets im Eigeninteresse agiert.

Bild: pixabay.com, PublicDomainPictures, 2940

Eine Meinung

  1. Ich finde den Artikel informativ und hilfreich. Vielen Dank!

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