Bildungsurlaub muss nichts mit der Arbeit zu tun haben
Arbeitnehmer haben alle zwei Jahre die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer in zwölf Bundesländern. Wer sich beruflich in einer Neuorientierung befindet, kann den Bildungsurlaub nutzen, um sich beispielsweise auf eine künftige Tätigkeit vorzubereiten. Dies sollte jedoch nicht beim aktuellen Arbeitgeber kommuniziert werden. Dieser könnte beim Einreichen des Formulars für die Bewilligung des Bildungsurlaubs ein wenig irritiert sein, wenn dort „Mediation“ oder „Stressbewältigung“ steht. Ablehnen darf er diesen dennoch nicht – auch, wenn die angestrebten Kurse nichts mit der aktuellen Tätigkeit zu tun haben. Denn wir das „Bremer Arbeitnehmer Magazin“ berichtet, müssen Arbeitnehmer nicht zwingend einen Bildungsurlaubskurs wählen, der inhaltlich zu ihrem Job passt.
Fünf Tage für die Bildung – und das alle 2 Jahre
Millionen Arbeitnehmer könnten fünf Tage pro Jahr „Extra-Urlaub“ in Form von Bildungsurlaub nehmen. Die Angst vor Ärger mit dem Chef führt jedoch dazu, dass viele die Finger von diesem Anspruch lassen. Dabei würde sich jeder Arbeitnehmer selbst einen Gefallen tun. In Zeiten, in denen die joblichen Perspektiven oft nicht mehr planbar sind, ist es existenziell, sich stets weiterzubilden. Einige Bundesländer bieten sogar an, statt fünf Tagen zehn zu nehmen – und das alle zwei Jahre. Das Spektrum der zu absolvierenden Fortbildungen ist groß: Fachliche Weiterbildung, politische Seminare, persönlichkeitsbildende Kurse – Arbeitnehmer können aus einer Vielfalt von Möglichkeiten wählen, sollten dabei allerdings den roten Faden ihrer Vita nicht aus den Augen verlieren. Wer Angst vor Ärger mit dem Vorgesetzen hat, sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Chef auch nur seinen eigenen Vorteil sieht und ihm sein Mitarbeiter im Zweifel völlig egal ist. Darum gilt: trauen Sie sich. Betrachten Sie es als Investition in Ihre eigene Zukunft. Und wenn Sie dann der Erste waren, der den Bildungsurlaub für sich beansprucht, wird es sicher einige Nacharmer geben. „Wenn es im Betrieb üblich ist, wird Bildungsurlaub meist von allen genommen“, sagte Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, in einem Gespräch mit Spiegel Online.
Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben nicht alle Arbeitnehmer
In zwölf von 16 Bundesländern haben Angestellte einen Rechtsanspruch auf Extra-Urlaub in Form von Bildungsurlaub. Dies gilt allerdings nicht für Arbeitnehmer in Bayern, Thüringen und Sachsen. Für Baden-Württemberg wurde im November 2014 ein Gesetzentwurf eingereicht, um ab 2015 auch dort Bildungsurlaub zu ermöglichen.
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