Jahreswechsel 2017/2018: Randalierer attackieren Einsatzkräfte

Bei Krawallen zum Jahreswechsel wurden viele Polizisten und Feuerwehrleute bedroht und zum Teil auch verletzt. Politiker verurteilten das Verhalten der Chaoten.

57 Angriffe auf Feuerwehrfahrzeuge allein in Berlin

In der Hauptstadt wurden in der Silvesternacht 57 Fahrzeuge der Feuerwehr Ziel von Attacken. Feuerwehrleute wurden acht Mal persönlich angegriffen. So wurde ein Feuerwehrmann durch eine Tätlichkeit im Gesicht verletzt, und ein anderer durch geworfene Feuerwerkskörper. Bei einem weiteren Vorfall wurde das Team eines Rettungswagens in Berlin-Mitte von mehreren Personen mit Schusswaffen bedroht. Nachdem die Rettungssanitäter die Polizei alarmiert hatten, konnte diese zwei scharfe Waffen sicherstellen.

Ein anderer Gewaltschwerpunkt zum Jahreswechsel war Leipzig: In der Stadt griffen zwischen 40 und 50 Personen aus einer Menge von etwa 1.000 Personen heraus die Einsatzkräfte der Polizei im Bereich der Connewitzer Kreuzes mit Flaschen, Steinen und Böllern an. Zuvor waren Müll und diverse Gegenstände angezündet worden, und die Polizei rückte mit Wasserwerfern an, um die Brände zu löschen. In Folge kam es dann zu den Ausschreitungen gegen die Ordnungskräfte. Über Lautsprecher wurden die Randalierer daraufhin verwarnt, dann kam die Wasserwerfer zum Einsatz. Mehrere Personen wurden wegen schwerem Landfriedensbruchs festgenommen, die Ermittlungen dauern an.

Auch in Nordrhein-Westfalen kam es zu Ausschreitungen: Hier wurden insgesamt 25 Polizisten in der Silvesternacht verletzt. Glücklicherweise war keiner von ihnen so schwer in Mitleidenschaft gezogen worden, dass er ins Krankenhaus musste.

Extreme Gewaltdelikte

Nach Bekanntwerden der Vorfälle sagte Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, dass die Attacken gegen Einsatzkräfte der Polizei lebensbedrohliche Ausmaße angenommen hätten. Jetzt müsse die Justiz mit entsprechenden Urteilen dafür Sorge tragen, dass auch der Letzte Gewalttäter begreift, dass das kein Spaß mehr sei, sondern ein Tötungsversuch. Es sei lediglich dem Zufall zuzuschreiben, dass nicht mehr passiert ist.

Justizminister Maas wies auf die verschärften Strafen hin, die bereits seit 2017 für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte vorgesehen sind. So gibt es einen neuen Straftatbestand, der tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte ahndet.

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