Jahressteuergesetz 2022: Viele Entlastungen für Verbraucher

Im kommenden Jahr wird es eine Reihe von Erleichterungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geben. Sie betreffen das Homeoffice, die Besitzer von PV-Anlagen und die Altersvorsorge.

Die Homeoffice-Pauschale gilt unbefristet

Das Jahressteuergesetz 2022 muss nur noch vom Bundestag und vom Bundesrat abgenickt werden, dann wird es voraussichtlich zum ersten Januar 2023 Realität.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft alle, die seit der Coronakrise im Homeoffice arbeiten: Die Steuerpauschale für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter gilt nicht mehr zeitlich begrenzt, sondern wird unbefristet festgeschrieben. Zudem wird das Absetzen von Aufwendungen für Arbeiten von zu Hause aus vereinfacht.

Die Homeoffice-Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Arbeitstag gilt nun dauerhaft, und der maximal gültige Abzugsbetrag wird von 600 auf 1.000 Euro jährlich angehoben. Dabei ist es egal, ob die Arbeit am Küchentisch oder in einem extra dafür hergerichteten Arbeitszimmer erfolgt. Auch das Vorhandensein eines zweiten Arbeitsplatzes im Büro des Arbeitgebers spielt keine Rolle.

Der absetzbare Höchstbetrag ist dann erreicht, wenn an 200 Tagen daheim gearbeitet wurde. Allerdings wird bei alldem die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet, also nicht zusätzlich gewährt.

Die Nutzung von PV-Anlagen wird weitgehend steuerfrei

Wer bisher den von seiner Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom an seine regionalen Stadtwerke verkauft hat, musste diese Einnahmen versteuern. Ab dem ersten Januar 2023 wird diese Ertragssteuer nun gestrichen – und zwar bis zu einer Leistung von 15kW bei einer Wohn- oder Gewerbeeinheit und 30 kW bei einem Einfamilienhaus.

Die Steuerbefreiung gilt für eine einzelne oder mehrere PV-Anlagen bis zu einer Leistung von maximal 100 kW und ist unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms.

Verbraucherfreundliche Änderungen bei der Altersvorsorge, beim Sparen und bei der Ausbildung

Der ursprünglich für das Jahr 2025 vorgesehene, vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wird bereits ab dem kommenden Jahr gültig. Damit werden die steuerabzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben im Vergleich zu früher im Jahr 2023 um vier Prozent und im Folgejahr um zwei Prozent erhöht. Das verringert die zu zahlende Steuer.

Außerdem wird der Sparer-Pauschbetrag angehoben: Er steigt ab dem kommenden Jahr von 802 Euro auf 1.000 Euro für Singles, und von 1.603 Euro auf 2.000 Euro für Ehepaare. Diese Maßnahme soll die private Vorsorge attraktiver machen.

Last but not least wird der Ausbildungsfreibetrag angehoben. Dieser Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei zu Ausbildungszwecken auswärtig lebenden, volljährigen Kindern wird ab dem folgenden Jahr von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Jahr erhöht.

Auch für Rentnerinnen und Rentner kommt es voraussichtlich zu Verbesserungen bei Steuern und Finanzen. So schafft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner vollständig ab. Mit dieser Maßnahme soll der Übergang vom Erwerbsleben ins Rentnerdasein flexibler werden.

Bildnachweis: Pixabay, 233345, falco

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