Historische Entscheidung in Sydney – Australien erkennt neutrales Geschlecht an

Das höchste Gericht in Australien hebt die Geschlechterteilung in „männlich“ und „weiblich“ auf. Menschen, die über Merkmale beider Geschlechte verfügen, können sich nun offiziell als Neutrum bezeichnen. In Deutschland ist die Entwicklung noch lang nicht soweit.


Männlich, weiblich, non-specific

Norrie May-Welby hat sich durchgesetzt und gewonnen – in letzter Instanz. Seit der Entscheidung des Obersten Gerichts kann in Australien neben dem weiblichen und männlichen Geschlecht nun auch ein neutrales Geschlecht rechtswirksam bei den Behörden eingetragen werden. May-Welby wurde als Mann geboren, unterzog sich 1983 jedoch einer Operation und beschloss, weder als Mann, noch als Frau zu leben. Norrie May-Welby fühlte sich keinem der Geschlechter zugehörig und erkämpfte sich nun das Recht, als „non-specific“ (unbestimmt) zu leben. Das Gericht entschied sich einstimmig und erkannte an, „dass ein Mensch weder männlich noch weiblich sein kann.“ Für das Land ist dies eine „historische Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen“, so die Zeitung Sydney Morning Herald.

Intersexualität in Deutschland

In Deutschland gibt es keine zuverlässigen Statistiken über die Gesamtzahl von betroffenen Menschen, die ohne eindeutiges Geschlecht leben. Es ist jedoch anzunehmen, dass eines von 4.500 Kindern weder als Junge noch als Mädchen auf die Welt kommt. Bis November 2013 mussten sich Eltern bei der Geburt – jedenfalls auf dem Papier – für ein Geschlecht entscheiden. Seit dem gibt es in Deutschland einen zusätzlichen Passus im Personenstandgesetz. Demnach kann ein intersexuelles Kind ohne Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Geschlecht „neutral“ oder „unbestimmt“ existiert allerdings juristisch noch nicht.

Anpassung wird gefordert

Interessenverbände und auch der Ethikrat fordern hierfür eine Anpassung. Demnach wäre es wichtig nicht nur nichts einzutragen, sondern eine weitere Geschlechtsoption anzubieten. Denn intersexuelle Menschen sind nicht geschlechtslos, sie verfügen nur über ein anderes Geschlecht als männlich und weiblich. Darüber hinaus befürchten Interessenverbände, dass sich Eltern nun unter einem „Normalisierungsdruck“ sehen könnten – bevor sie nichts eintragen, stimmen sie überstürzt einer traumatischen und möglicherweise falschen Geschlechtsanpassung zu. Unter dieser Entscheidung leiden die Betroffenen ihr Leben lang sowohl körperlich als auch psychisch. Um diese Gefahr zu umgehen, könnte die australische Rechtsprechung hier als Vorbild dienen.

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