Hartz IV-Sanktionen: Wer nicht spurt, muss darben

Hartz IV-Sanktionen: Wer nicht spurt, muss darben

Sind die Kürzungen beim Arbeitslosengeld II gerecht? Das überprüft aktuell das Bundesverfassungsgericht.

Weil er bei der Arbeitssuche nicht kooperierte, kürzte das Jobcenter Erfurt 2014 einem arbeitslosen Mann gleich zweimal die monatliche Grundsicherung. Zuerst um 117, 30 Euro, als er ein Jobangebot ablehnte, dann bekam er noch einmal 234,60 Euro weniger, nachdem er einen Gutschein fürs Probearbeiten verfallen ließ. Daraufhin klagte der ehemalige Lager- und Logistikarbeiter beim Sozialgericht Gotha. Die Richter dort hielten die Hartz IV-Sanktionen für verfassungswidrig. Daher prüfen jetzt die Richter in Karlsruhe, ob die Grundrechte von Hartz IV-Empfängern tatsächlich verletzt werden, wenn ihnen wegen Pflichtverletzungen Leistungen gekürzt werden.

Fördern und fordern, lautet das Prinzip bei Arbeitslosengeld II oder besser bekannt als Hartz IV. Wer vom Staat gefördert wird, der muss auch tun, was dieser verlangt, sonst gibt’s kein Geld. Jeden Monat treffen diese Strafmaßnahmen über drei Prozent der Hartz IV-Empfänger, wenn sie beispielsweise Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen, was am häufigsten passiert. Noch drastischere Kürzungen drohen, wenn sie Stellenangebote oder Weiterbildungen ablehnen.

Darf der Staat Bedürftige bestrafen?

Die Höhe der Hartz IV-Sanktionen wird prozentual vom Regelbedarf ermittelt. Betroffene bekommen drei Monate lang weniger Geld. Wie viel gestrichen wird, hängt von der Verfehlung ab: Beim ersten Mal wird der Regelsatz von 424 Euro für den einzelnen für drei Monate um 30 Prozent auf 297 Euro gekürzt. Beim zweiten Regelverstoß innerhalb eines Jahres sind 60 Prozent des Geldes weg. Dann bleiben dem Arbeitslosen nur noch etwa 170 Euro. Und beim dritten Verstoß innerhalb eines Jahres gibt es drei Monate lang gar nichts mehr. Ist das noch ein menschenwürdiges Existenzminimum?

Darüber verhandelt seit dem 15. Januar das Bundesverfassungsgericht. Was darf der Staat von denen fordern, denen er hilft? Darf er sie bestrafen, wenn sie nicht kooperieren? Unter den Hartz IV-Beziehern gibt es schließlich nicht wenige psychisch kranke Menschen, denen die Kraft fehlt, die Pflichten des Jobcenters zu erfüllen. Häufig geraten Langzeitarbeitslose durch die Hartz IV-Sanktionen in eine Abwärtsspirale, verlieren zuerst den Energieversorger, dann die Wohnung. Sind solche Folgen noch verhältnismäßig oder ziehen die Richter vom Bundesverfassungsgericht eine Grenze für die Sanktionen? Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Fotocredit: Pixabay, 870757_1920, Euro

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