Haftpflicht für Kinder: Gibt es sowas?

Haftpflichtversicherungen für Kinder werden seit einiger Zeit verstärkt in den Katalogen großer Versicherer angeboten. In den ganz unterschiedlich gestalteten Paketen, versprechen die Gesellschaften einen guten und vor allem umfassenden Schutz bei jeglichen von den lieben Kleinen verursachten Schäden.

Jedoch ist es mehr als fraglich, ob solche Angebote überhaupt notwendig sind. In aller Regel handelt es sich um teure und unnötige Zusatzversicherungen. Meist sind Kinder nach bestimmten Kriterien in der Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen.

Haftpflicht für Kinder und Elternhaftung

Sollte ein Kind jünger als sieben Jahre einen Schaden verursachen, kann es ohnehin nicht haftbar gemacht werden. Hierfür haftet die Gesellschaft, will es das bürgerliche Recht. Lediglich eine indirekte Haftung wegen nicht wahrgenommener Aufsichtpflicht ist hier vorstellbar. Nach verschiedentlicher Rechtsauffassung ist dies sogar bis zum zehnten Lebensjahr der Fall.

Die angesprochene Aufsichtspflicht ist Kern des Haftpflichtgedankens bei Eltern, weshalb auch der bekannte Baustellensatz: „Eltern haften für ihre Kinder“ wenig Bestand hat und eher „Eltern haben auf Ihre Kinder aufzupassen, oder das Haftpflichtrisiko zu tragen“ lauten müsste. Aufsicht heißt übrigens keineswegs Gefängnisaufsicht.

Aufsichtspflicht der Eltern und ihre Grenzen

Ein achtlos in ein Auto geschossener Fußball ist beispielsweise mit der Aufsichtspflicht genauso vereinbar, wie ein beschädigter Gartenzaun. Lediglich eine generelle Aufsicht und Fürsorge muss gewährleistet sein. Sollte es zu großen Schäden mit Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen kommen, wird ofmals ein gerichtliches Urteil unumgänglich.

Aber auch bei Kindern nach Vollendung des zehnten Lebensjahres ist kein Abschluss einer Kinder-Haftpflicht notwendig. Kinder sind bis zur Vollendung der Schulausbildung bzw. der ersten Berufsausbildung in der Haftpflichtversicherung der Eltern als Familien-Haftpflicht eingeschlossen. Über Einschränkungen – beispielsweise bei Aktivitäten in der Jungjägerschaft, beim Schützenverein oder beim Ausüben von gefährlichen Sportarten – informiert der Versicherungsagent.

Wer sich nicht sicher ist, ob die eigenen Kinder richtig mit Haftpflicht- und anderen Versicherungen abgesichert sind, findet Rat und Hilfe auch bei den Verbraucherzentralen und der Schiedsstelle der deutschen Versicherungswirtschaft.

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