Gute Wetten, schlechte Wetten: Gericht hebt bwin-Verbot auf

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner Online-Ausgabe berichtet, sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden nicht offensichtlich, "dass die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur 'Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten' nicht auch die Geschäfte mit der Vermittlung der staatlichen Oddset-Wetten und deren Vermarktung im Internet" erfasse. Gewohnheitsrechtlich begründet wurde dies mit der jahrelangen Duldung dieser Praxis durch das Land Sachsen.

Ein Hauptverfahren soll darüber endgültig Klarheit bringen – zu einem späteren Zeitpunkt. Bis dahin darf bwin – trotz Verbot – weiterhin sein Online-Business betreiben (AZ. 14 K 1711/06).

Spiegel Online berichtet in diesem Zusammenhang weiterhin, dass nach Ansicht des Gerichts "das Verbot des Regierungspräsidiums Chemnitz das im sächsischen Neugersdorf ansässige Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz" bedrohe und zudem der Verlust von 52 Arbeitsplätzen zu befürchten sei. "Nach Ansicht des Gerichts überwiegt deshalb das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes das staatliche Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Wettunternehmen ausgehende Gefahr so groß sei, dass eine sofortige Untersagung nötig sei. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich", so das Magazin weiter.

2 Meinungen

  1. Die ganze Welt ist im Wettfieber nur Deutschland hatte wieder was zu meckern….was das wieder an Steuern gekostet hat….Unglaublich…

  2. fussball ergebnisse

    ich finds gut dass sie vorläufig weitermachen dürfen. bwin hat viel für den sport getan, auch für die amateure

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