Google und Vorratsdatenspeicherung: Urteil in Karlsruhe

Google soll ebenfalls Vorratsdatenspeicherung betreiben, so der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Am 02. März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass eine Datensammlung ohne konkreten Anlass so wie sie derzeit umgesetzt werden, verfassungswidrig sei. Die Datensicherheit sei nicht gewährleistet, wobei es zu genau dem Gegenteil dessen, was die Datenarchive bewirken sollen, kommen könnte: Anstatt kriminelle Handlungen vorzubeugen oder leichter ermittelbar zu machen, könnten die ungeschützten Daten relativ einfach auf illegalem Wege abgerufen werden.

Google und Vorratsdatenspeicherung

Gerade die deutschen Telekommunikationsanbieter waren sofort von der Entscheidung betroffen und mussten ihre Daten löschen. Sie hatten seit 2008 Informationen und Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang speichern müssen. Allerdings sagt das Urteil auch aus, dass eine Vorratsdatenspeicherung sehr wohl rechtlich und auch verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn die Sicherheitsvorkehrungen entsprechend modifiziert werden.

Dennoch wird das Urteil nun als ein großer Erfolg gewertet: 35.000 Bürger hatten für das größte Massenklageverfahren bislang gesorgt. Die Entscheidung nun hat nicht die EU-Richtlinien in Frage gestellt, doch macht es deutlich, dass die Gesetze in Deutschland einer genauen Überarbeitung bedürfen, um die Sicherheit der Daten auf strengste Weise zu gewährleisten. Informationen über Google erhält man allerdings nicht, was viele Bürger sich gewünscht hatten.

Das Urteil aus Karlsruhe soll ebenfalls auf private Unternehmen angewendet werden

Die Vorratsdatenspeicherung ist umstritten: Während Befürworter davon ausgehen, dass die Sammlung von Daten unerlässlich bei der Verfolgung von Straftaten ist, fühlen sich die Gegner einer ungewollten Überwachung ausgesetzt. Unabhängig von der Kontroverse ist Peter Schaar aber in seinem Interview mit dem FOCUS davon überzeugt, dass das Urteil des Verfassungsgerichts auch von Google, Facebook und anderen privaten Unternehmen, die Vorratsdatenspeicherung betreiben befolgt werden sollte.

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