Gesetzlicher Mindestlohn: die geplante Einführung zeigt bereits Wirkung

Im nächsten Jahr kommt der allgemeingültige Mindestlohn von 8,50 Euro – die SPD hatte ihn in den Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU durchgesetzt. Schon im Vorfeld entfaltet dieses Vorhaben den gewünschten Effekt: In vielen Niedriglohnbranchen haben sich die Tarifparteien bereits auf Mindestlöhne geeinigt.



Schon viele Mindestlöhne über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

In mittlerweile dreizehn Branchen gelten Mindestlöhne. Das ermöglicht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit für einen gesamten Wirtschaftssektor zulässt. Bei gewöhnlichen Tarifverhandlungen handeln Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Gehälter nur für ihre Mitglieder aus. Kooperieren sie jedoch auf Basis des Entsendegesetzes, kann das Arbeits- und Sozialministerium den vereinbarten Mindestlohn auf alle Beteiligten der Branche ausweiten. Das gilt selbst dann, wenn der größte Arbeitgeberverband die Zustimmung verweigert. Damit hat der Gesetzgeber ein Drohinstrument geschaffen, das viele Arbeitgeber zur Kooperation veranlasst. Die dreizehn Mindestlöhne, die größtenteils über dem künftigen Mindestlohn liegen, sind die positive Folge für Arbeitnehmer.

Beispiele bisheriger Niedriglohnbranchen in Deutschland:

  • Bau: im Westen 11,10 Euro, im Osten 10,50 Euro
  • Dachdecker: 11,55 Euro
  • Elektrohandwerk: im Westen 10 Euro, im Osten 9,10 Euro
  • Forstarbeiter: 10,78 Euro (Vereinbarung ist jedoch noch nicht allgemeinverbindlich)

Arbeitgeber zeigen Kompromissbereitschaft

Die zahlreichen Vereinbarungen zu Mindestlöhnen in letzter Zeit lassen sich durch zwei weitere Gründe erklären:

  • Arbeitgeber haben sich schon länger darauf eingestellt, dass irgendwann eine allgemeingültige Untergrenze eingeführt wird. In besonders schlecht bezahlten Branchen wollen sie die Löhne deswegen schrittweise und allgemeinverbindlich auf dieses Niveau anheben, ohne dass einzelne Unternehmen ausscheren und Dumpingpreise anbieten können.
  • Das neue Gesetz motiviert zur Kooperation: Bei einer vorhandenen Branchen-Untergrenze kann diese noch bis 2017 unter dem Niveau des ab Januar 2015 bundesweit gültigen Mindest-Stundenlohns liegen. Beispiel Friseure: Von einem tiefen Lohnniveau kommend steigert sich die Untergrenze für Friseure Schritt für Schritt auf 8,50 Euro zum 1. August 2015. Begonnen hat die Vereinbarung mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro in West- und 6,50 Euro in Ostdeutschland. Auch das Fleischerhandwerk nähert sich langsam an und nutzt die Übergangsregelung aus.

Gute Nachricht: Mindestlöhne ohne Arbeitsplatzverlust

Die Einführung des Mindestlohns ab 2015 hat viele Arbeitgeber dazu bewegt, schon im Vorfeld allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlöhnen zuzustimmen. Eine Begleitforschung im Auftrag der Bundesregierung hat dazu ergeben, dass es durch die Mindestlöhne nicht zu Arbeitsplatzverlusten gekommen ist. In Branchen ohne Regelung müssen die Unternehmen ab dem nächsten Jahr 8,50 Euro zahlen, bei einer vorab getroffenen Vereinbarung spätestens ab 2017.

Bildurheber: Joerg Mikus – Fotolia

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