Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben sich auf die Eckpunkte eines Rauchverbotes in der Gastronomie geeinigt. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" soll das Rauchen in Restaurants ("Speisegaststätten") nur noch in abgetrennten Räumen zugelassen werden. Kneipen und Bars ("Schankwirtschaften") sollen vom Rauchverbot ausgenommen sein. Wann und wie das Rauchverbot-Gesetz in Kraft treten kann, ist allerdings unklar. Geprüft werden muß noch, ob eine bundesweite Regelung überhaupt durchsetzungsfähig ist, das die Verantwortuing für das Gaststättenrecht auf die Länder übergegangen ist.
Sehr Geerte Damen und Herren,ich möchte sehr gerne ein Gesetzentwurf Schreiben und Unterschriften dafür Sammeln. Weiß aber nicht wie das Geschriben wird, daher bitte ich euch mir ein Wenieg zu Unterstützen. Bitte Schreibt mir mal zurück,meine E-Mail lautet:. christian.herbertz@arcor.deIch Freu mich auf euro Vorschläge, was man halt in Deutschland besser Machen könnte! Mit freundlichen Grüßen Christian